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Abstimmung: Bekommt Lindau bald eine Therme am Bodensee-Ufer?

Abstimmung

Bekommt Lindau bald eine Therme am Bodensee-Ufer?

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    Die Stadtverwaltung sagt, das Eichwaldbad sei nicht mehr konkurrenzfähig,
    Die Stadtverwaltung sagt, das Eichwaldbad sei nicht mehr konkurrenzfähig, Foto: Bastian Hörmann
    Rund 100 Demonstranten versammelten sich vor dem Alten Rathaus, um gegen die geplante Therme im Eichwald zu protestieren.
    Rund 100 Demonstranten versammelten sich vor dem Alten Rathaus, um gegen die geplante Therme im Eichwald zu protestieren. Foto: Christian Flemming

    Bekommt Lindau eine moderne Therme am Ufer des Bodensees? Rund 20.000 Wahlberechtigte können am Sonntag in der Stadt über den geplanten Bau abstimmen. Eine Bürgerinitiative hatte Unterschriften für den Erhalt des bisherigen Strandbades Eichwald und gegen die

    Am Sonntag stimmen die Lindauer über die geplante Therme am Bodensee ab

    Der Lindauer Stadtrat hatte das Bürgerbegehren zugelassen, ihm jedoch ein Ratsbegehren für die Therme entgegengesetzt. Die Wähler müssen nun zwei Fragen pro und contra beantworten sowie die Stichfrage, was gelten soll, wenn sich die Ergebnisse gegenseitig ausschließen.

    Die Thermen-Gegner wollen das Strandbad Eichwald erhalten.
    Die Thermen-Gegner wollen das Strandbad Eichwald erhalten. Foto: Matthias Becker (Archivbild)

    Die Stadtverwaltung sagt, das Strandbad sei nicht mehr konkurrenzfähig, die Besucherzahl sei in zwei Jahrzehnten von 240.000 auf 150.000 zurückgegangen. Die beiden vorhandenen Bäder Eichwald und Limare sollen deshalb von einem privaten Investor für 40 Millionen Euro zu einer Thermenlandschaft ausgebaut werden, wobei die Kommune 12,5 Millionen Euro beisteuert (mehr über die Pläne lesen Sie hier.). "Mit der Therme Lindau am Eichwald können wir den Lindauer Bürgerinnen und Bürgern sowie ihren Gästen am schönsten Standort am Bodensee ein attraktives Badeangebot machen", sagte Oberbürgermeisters Gerhard Ecker (SPD).

    Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens hatten die Fragestellung des Ratsbegehren als unzulässig angesehen und dagegen geklagt, waren aber mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gescheitert. Die Bürger könnten deutlich erkennen, worüber sie abstimmen, befanden die Richter. dpa/lby

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