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Abschied: "Phantom"-Jets verlassen Neuburg

Abschied

"Phantom"-Jets verlassen Neuburg

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    "Phantom"-Jets verlassen Neuburg
    "Phantom"-Jets verlassen Neuburg

    Neuburg a.d. Donau (ddp-bay). Die typischen schwarzen Abgasschleppen der "Phantom"-Jets über Neuburg an der

    "Wir sind der erste Einsatzverband, der vollständig den neuen 'Eurofighter' fliegt", sagt der Kommodore des Jagdgeschwaders 74, Andreas Pfeiffer. Rund 90 Millionen Euro sind in den vergangenen Jahren in den Luftwaffenstützpunkt geflossen, um ihn für das neue Waffensystem umzurüsten. Neue Flugzeughallen sind entstanden, auch für den Gefechtsstand und die Feuerwehr wurden neue Gebäude gebaut. Offen ist noch ein neuer Tower sowie eine neue Start- und Landebahn.

    Die Investitionen haben ihren Grund: Am Fliegerhorst Neuburg an der Donau ist einer der zwei Verbände zur deutschen Luftverteidigung stationiert. Ihr Auftrag: "Abfangen, Identifizieren, Abdrängen und Bekämpfen." Dafür steht im Jagdgeschwader 74 rund um die Uhr eine Alarmrotte mit zwei "Eurofightern" bereit. Es dauert nur wenige Minuten, ehe die Maschinen im Alarmfall in der Luft sind.

    Die mit Bordkanone und scharfen Lenkraketen ausgerüsteten Flugzeuge werden immer dann gerufen, wenn es Probleme im deutschen Luftraum gibt. "Rund 30 Mal pro Jahr starten wir zum Einsatz", erzählen die Piloten. Zumeist sind es Kleinigkeiten wie eine falsche Funkfrequenz oder ein wegen technischen Defekts unterbrochener Funkkontakt. Spätestens, wenn die Kampfflugzeuge neben den Zivilmaschinen auftauchen, werde der Fehler bemerkt. Zum Äußersten - dem Einsatz von Waffengewalt - sei es aber bisher noch nicht gekommen.

    Dennoch machen sich die Piloten seit dem Irrflieger von Frankfurt am Main im Januar 2003 so ihre Gedanken. Das Luftsicherheitsgesetz habe mittlerweile klare Regelungen geschaffen, sagen sie - auch wenn die Vorgabe zum "letzten" Schritt, dem Abschuss eines von Terroristen gekaperten Zivilflugzeuges, vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. "Derzeit stellt sich aber für uns kein Problem dar", sagt der Kommodore und verweist auf die Zuständigkeit des Verteidigungsministers in einem solchen Extremfall: "Die Entscheidung treffen nicht wir."

    Ressortchef Franz Josef Jung weiß um das Dilemma, dass rechtlich nichts geregelt werden kann, was verfassungsrechtlich nicht geregelt werden darf. Daher nutzt er für diesen Fall den Begriff "außergesetzlicher Notstand" - und möchte ihn zugleich nicht diskutieren. Eine "Klarstellung" im Grundgesetz sollte es aber generell für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren geben, bekräftigt Jung am Montag bei seinem Truppenbesuch in Neuburg. Das gelte aber nicht nur für die Luftsicherheit, sondern auch für den Einsatz der Marine, fügt der CDU-Politiker hinzu.

    Noch laufen solche Einsätze der Luftwaffe unter der Maßgabe des Artikels 35 Grundgesetz, der die Amts- und Katastrophenhilfe regelt. Dabei handelt es sich dann um die "Wahrnehmung luftpolizeilicher Aufgaben", erläutern die Piloten. Hinzu komme das ungeschriebene staatsrechtliche Notrecht.

    Während Jung eine aus seiner Sicht rechtlich saubere Lösung mit der Änderung zweier Grundgesetzartikel anstrebt, verweigert sich der Koalitionspartner SPD solch weitreichenden Schritten. Fast symbolhaft setzt sich der CDU-Politiker daher auf den Schleudersitz eines "Eurofighters" - und sagt anschließend mit Blick auf seinen Ministersessel: "Der eine ist eine Herausforderung für den Piloten, der andere eine Herausforderung für den Verteidigungsminister." Und noch habe er "die Hoffnung nicht aufgegeben."

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