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Abrechnungsbetrug?: Fall Schottdorf: Justiz ermittelt jetzt gegen 29 Ärzte

Abrechnungsbetrug?

Fall Schottdorf: Justiz ermittelt jetzt gegen 29 Ärzte

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    Bernd Schottdorf in einem Prozess im Juli 2000. Er soll über Kollegen fälschlich 78 Millionen bei den Krankenkassen abgerechnet haben.
    Bernd Schottdorf in einem Prozess im Juli 2000. Er soll über Kollegen fälschlich 78 Millionen bei den Krankenkassen abgerechnet haben. Foto: Fred Schöllhorn

    Wegen Verdachts auf Abrechnungsbetrug ermittelt die bayerische Justiz derzeit gegen insgesamt 29 Ärzte. Das teilte das Justizministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Grünen-Politikers Sepp Dürr mit. Dürr hatte die Anfrage bei seinen Nachforschungen zum Fall des Augsburger Laborarztes Bernd Schottdorf gestellt, mit dem sich der Untersuchungsausschuss im Landtag befasst.

    Schottdorf gab Ärzten Rabatte auf Laborleistungen

    Schottdorf hatte Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt, die diese unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen abrechneten; der Rabatt verblieb ihnen als Zubrot. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig - nach wie vor nicht geklärt ist allerdings die Frage, ob es auch strafbar war.

    Das Justizministerium teilte auf Anfrage Dürrs zudem mit, dass "nach bisherigem Auswertungsstand der Verdacht unzulässiger Abrechnung gegen zwischen 1000 und 1300 Einsender" bestehe. Dabei beabsichtige die zuständige Staatsanwaltschaft, vor allem die Taten in den Blick zu nehmen, die nach einer klärenden Bundesgerichtshof-Entscheidung zu dem Thema begangen worden seien. Seither könnten sich Ärzte "eindeutig nicht mehr auf eine unsichere Rechtslage berufen".

    Keine automatische Neu-Ermittlung gegen Kunden Schottdorfs

    Gegen Kunden Schottdorfs, deren Ermittlungsverfahren einst wegen Verjährung eingestellt werden musste, wird aber nicht automatisch von neuem ermittelt. "Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat mangels konkreten Anfangsverdachts gegen diese Ärzte keine weiteren Ermittlungsverfahren eingeleitet", teilte das Ministerium mit und betonte: "Verdachtsunabhängige allgemeine Aufklärungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaften sind gesetzlich nicht vorgesehen."

    Dagegen protestierte Dürr vehement: "Es ist schlicht lächerlich, hier von einem mangelnden konkreten Anfangsverdacht zu sprechen. Die Fälle waren durchermittelt und es ist höchst wahrscheinlich, dass die Ärzte nach der Einstellung des Verfahrens ihr lukratives und scheinbar legales Geschäft einfach weiterbetrieben." dpa, lby

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