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A96 bei Etterschlag: Autofahrer nutzt Rettungsgasse und verletzt Mann: Jetzt droht Gefängnis

A96 bei Etterschlag

Autofahrer nutzt Rettungsgasse und verletzt Mann: Jetzt droht Gefängnis

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    Ein Drängler nutzte auf der A96 eine Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Dabei verletzte er einen Mann.
    Ein Drängler nutzte auf der A96 eine Rettungsgasse, um schneller voranzukommen. Dabei verletzte er einen Mann. Foto: Ulrich Wagner (Symbolfoto)

    Heinz Angermeier von der Verkehrspolizei Fürstenfeldbruck hat auf der Autobahn schon so Einiges gesehen: "Manchmal klemmen sich Autos in der Rettungsgasse direkt hinter die Einsatzfahrzeuge, um schneller vorwärts zu kommen", erzählt er. "Aber so etwas wie jetzt, das kommt schon selten vor".

    Am Donnerstag hatte es auf der A96 im Bereich des Etterschlager Tunnels Stau gegeben - und vorbildlich bildeten die Autofahrer eine Rettungsgasse, wie es im Polizeibericht hieß. Nur ein 43-jähriger Autofahrer aus München zog aus der Rettungsgasse seine ganz eigenen Schlüsse: Er missbrauchte den Rettungsweg, um mit seinem Land Rover an den stehenden Autos vorbei möglichst schnell nach vorne zu kommen.

    Das müssen Sie über die Rettungsgasse wissen

    Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Straßen.

    Der Begriff stammt aus den 1980er-Jahren, als diese in den ersten Ländern eingeführt wurde.

    Derzeit ist sie in Deutschland, Tschechien und Österreich verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden.

    Sie ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt und besagt, dass unter anderem auf Autobahnen in der Mitte der Fahrbahn ein Fahrstreifen frei gehalten werden muss, wenn sich der Verkehr staut.

    Denn der Standstreifen wird von Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil dieser möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist oder durch liegen gebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann.

    Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro rechnen.

    Ein Lkw-Fahrer wollte ihn Polizeiangaben zufolge daran hindern und stellte sich auf die Fahrbahn. Der 43-Jährige mit seinem Land Rover erfasste ihn jedoch und schleuderte den 48-Jährigen auf die Fahrbahn. Der Mann wurde schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

    Fahrlässige Körperverletzung - das kann auch im Gefängnis enden

    "Dem Fahrer des Land Rovers wurde noch an Ort und Stelle eröffnet, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird - wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, fahrlässiger Körperverletzung und der missbräuchlichen Nutzung der Rettungsgasse mit Rechtsüberholen", sagt Polizeihauptkommissar Angermeier.

    100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg sind dem Drängler laut Angermeier sicher. Über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens entscheide jetzt die Staatswaltschaft. Falls es zum Gerichtsprozess kommt, sei eine Geldstrafe möglich - die Richter könnten aber auch eine Gefängnisstrafe verhängen. "Wie genau die Strafe ausfällt, das ist Sache der Justiz", sagt Angermeier. AZ

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