Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Mindelheim
  3. Unterallgäu: Im Unterallgäu wird die Bezahlkarte für Geflüchtete verteilt

Unterallgäu
10.06.2024

Im Unterallgäu wird die Bezahlkarte für Geflüchtete verteilt

Im Unterallgäu wird in den nächsten Tagen die Bezahlkarte an rund 900 Asylbewerber im laufenden Verfahren verteilt.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

Die Bezahlkarte wird in den nächsten Tagen an rund 900 Menschen im Landkreis verteilt.

Im Unterallgäu wird nun die Bezahlkarte für Geflüchtete ausgegeben. Am Dienstag, Mittwoch und Freitag, 11., 12. und 14. Juni, wird diese im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an insgesamt rund 900 Menschen ausgehändigt. Deshalb ist der Fachbereich, der für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist, an diesen Tagen für den Parteiverkehr geschlossen. 

Alle Personen, die eine Bezahlkarte erhalten, wurden eigens eingeladen und gebeten, ein Ausweisdokument mitzubringen. Die Ausgabe der Karte erfolgt nach Unterkünften. Da das Landratsamt die Bezahlkarten später erhalten hat als erwartet, können diese erst jetzt verteilt werden. Eigentlich war die Ausgabe für Mai geplant. Bezahlt werden kann mit der Karte nun nicht ab Juni, sondern ab Juli.

Der Landkreis Unterallgäu zahlt Asylbewerbern im laufenden Verfahren kein Bargeld mehr aus

Die Karte bekommen in der Regel alle Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bargeld wird nicht mehr ausgezahlt. Das Guthaben, das vom Landratsamt monatlich auf die Karte geladen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel vom Alter, der Unterbringungsart oder dem Familienstand. Bezahlt werden kann mit der Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren – ob in Bekleidungsgeschäften, in Supermärkten oder Drogerien. Die Zahlung funktioniert im jeweils zulässigen Aufenthaltsbereich – auf jeden Fall aber im Unterallgäu und in der Stadt Memmingen. 

Insgesamt leben in den Asylunterkünften im Unterallgäu 2350 Geflüchtete. Nicht alle erhalten die Bezahlkarte. Diese bekommen nur Asylbewerber im laufenden Verfahren. In den Unterkünften leben aber auch anerkannte Asylbewerber und Geflüchtete aus der Ukraine, die keine Bezahlkarte, sondern Leistungen des Jobcenters bekommen. Außerdem befinden sich in den Unterkünften viele Kinder unter 14 Jahren, die ebenfalls keine Bezahlkarte erhalten. Weitere Informationen zur Bezahlkarte gibt es unter www.unterallgaeu.de/bezahlkarte.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.