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3G-Regel: Verwirrung um 3G-Regel: Gilt in den Ferien eine Testpflicht für Kinder?

3G-Regel

Verwirrung um 3G-Regel: Gilt in den Ferien eine Testpflicht für Kinder?

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    In der Schule werden Kinder und Jugendliche regelmäßig getestet. In den Ferien sind sie von der allgemein geltenden 3G-Regel ausgenommen.
    In der Schule werden Kinder und Jugendliche regelmäßig getestet. In den Ferien sind sie von der allgemein geltenden 3G-Regel ausgenommen. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Die sogenannte 3G-Regel im Kampf gegen Corona hat in Bayern gleich zu Beginn Verwirrung gestiftet. So müssen sich Schülerinnen und Schüler auch in den Ferien nicht testen lassen, wenn sie in Innenräume von zum Beispiel Schwimmbädern, Restaurants oder Turnhallen wollen. Das stellte das Gesundheitsministerium klar.

    Befreiung von 3G-Regel: Kinder und Jugendliche müssen Schulbesuch beweisen

    Seit Montag müssen Menschen ab einem Inzidenzwert von 35 in Innenbereichen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet (3G) sind. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahme gilt explizit auch in den noch laufenden Sommerferien, wie das Gesundheitsministerium in München betonte.

    Und das, obwohl Schulkinder in den Ferien nicht getestet werden. Kinder und Jugendliche aus Deutschland müssen demnach für eine Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das den Schulbesuch beweist – zum Beispiel einen Schülerausweis oder ein Schülerticket. Es sei nicht erforderlich, dass die Kinder ein negatives Ergebnis vorweisen, so das Gesundheitsministerium. Schüler aus dem Ausland müssen eine Bestätigung der Schule vorlegen und beweisen, dass auch dort regelmäßig Tests gemacht werden. Was mit Kindern ist, die auch mit sechs Jahren noch im Kindergarten sind, blieb unklar.

    Die Sommerferien in Bayern gehen noch bis Mitte September. Bis zum Schulstart in drei Wochen ist noch vieles ungeklärt. Zum Beispiel, ob dann auch wieder Wechselunterricht bei höheren Inzidenzen droht oder es eine neue Regel geben wird. Laut der seit diesem Montag geltenden Corona-Verordnung ist für die Schulen

    Bayerns Gesundheitsminister ist zuversichtlich: 3G-Regeln kann Lockdown vermeiden

    „Der inzidenzabhängige Wechselunterricht muss daher endlich aus Bayerns Corona-Verordnung gestrichen und eine überzeugende Sicherungsstrategie präsentiert werden“, sagte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Matthias Fischbach. Es könne nicht sein, dass getestet in Bayern so gut wie alles möglich sei – „nur in die Schule gehen nicht“. Die Corona-Verordnung müsse daher rechtzeitig vor Schulbeginn abgeändert und vom Inzidenzwert abgerückt werden. Abgesehen von den Schulen kommt jetzt auf Gastronomen oder Hoteliers ein neues Stück Arbeit hinzu, da dort die Auflagen kontrolliert werden müssen.

    Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vertraut darauf, dass diese die Gäste auch wirklich überprüfen. „Ich habe im Moment keinen Zweifel daran, dass das gemacht wird“, sagte der Minister am Montag dem Bayerischen Rundfunk. „Und wenn nicht, dann ist das natürlich schon auch ein Thema, das man sanktionieren muss und dem man auch nachgehen muss.“ Generell zeigte er sich zuversichtlich, dass man mit der 3G-Regel einen Lockdown vermeiden könne. „Ich bin der Meinung, wir werden keinen Lockdown mehr kriegen, wie wir ihn schon in anderen Wellen hatten.“ Die Impfquote sei da ein wesentlicher Faktor. (dpa)

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