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30 Jahre nach dem Verberchen: Ursula-Herrmann-Prozess: Urteil rückt näher

30 Jahre nach dem Verberchen

Ursula-Herrmann-Prozess: Urteil rückt näher

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Noch einmal ist sie im Gerichtssaal in Augsburg zu hören, die verzweifelte Stimme der Mutter der kleinen Ursula Herrmann. "Reden Sie doch, was ist los?", fleht die Frau am Telefon.

    Doch der Erpresser schweigt, er spielt nur das Verkehrssignal des Bayerischen Rundfunks ab. Die

    Das langwierige Gerichtsverfahren bewegt sich nun auf ein schnelles Ende zu. Für übernächste Woche sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant, danach käme das Urteil. Seit einem Jahr beschäftigt sich das Augsburger Schwurgericht mit der Frage, ob Werner M. es war, der im September 1981 die zehnjährige Ursula am Ammersee entführte und in eine im Wald vergrabene Kiste sperrte. Das Mädchen starb qualvoll im Verlies.

    Als am Donnerstag die mitgeschnittenen Erpresseranrufe von damals erneut vorgespielt werden, zeigt der Angeklagte keine Gefühlsregung. Auf der Aufzeichnung bittet die Mutter den Anrufer um ein Lebenszeichen von ihrem Kind. Vergebens.

    Werner M. macht sich in seinen Unterlagen Notizen, während das erschütternde Tondokument zu hören ist. M.s Ehefrau, die der Beihilfe zu der Entführung verdächtigt wird, sitzt in der zweiten Reihe der Anklagebank und hat den Blick starr nach vorne gerichtet. Dagmar Boss, eine Gutachterin des Landeskriminalamtes, erneuert indes noch einmal ihre Einschätzung, dass der Erpresser für seine Anrufe "wahrscheinlich" genau das Tonbandgerät vom Typ Grundig TK 248 verwendete, welches Ermittler im Herbst 2007 in Werner M.s Haus im schleswig-holsteinischen Kappeln fanden. In aller Ruhe räumt sie in der Verhandlung Kritikpunkte beiseite, die M.s Verteidiger gegen ihr Gutachten vorgebracht haben. Weitere Untersuchungen, sagt sie, hätten den Verdacht eher noch erhärtet.

    M.s Verteidiger Walter Rubach gibt sich trotzdem nicht geschlagen. Er hat gestern die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragt. Rubach will, dass ein Psychologe die Aussage des vor 18 Jahren verstorbenen Klaus P. überprüft. Der alkoholkranke P. hatte in einem Polizeiverhör zugegeben, er habe in M.s Auftrag das Loch für das Kistenverlies gegraben. Später widerrief er seine Aussage. Sollte das Gericht den Beweisantrag ablehnen, was Beobachter erwarten, wird der Prozess wohl rasch zu Ende gehen. Werner M. muss damit rechnen, dass er verurteilt wird. Für seine Frau Gabriele (63) sieht es besser aus. Ihre Rolle kam im Von Jörg Heinzle

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