Wer sich ohne Genehmigung einer Demonstration in den Weg stellt, macht sich strafbar - das geht aus einem am Montag vom Amtsgericht München veröffentlichten Urteil hervor. Anfang Mai wurde ein 24-jähriger Münchner zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen oder einem Monatseinkommen verurteilt, weil er gegen das versammlungsrechtliche Störungsverbot verstoßen hatte. Zusätzlich wurde ihm Nötigung zur Last gelegt.
Der Student hatte 2015 an einer Blockadeaktion gegen einen Pegida-Demonstrationszug in München teilgenommen. 20 Gegendemonstranten hatten sich untergehakt und so im Sitzen die Straße blockiert; die Polizei hatte die Pegida-Demonstration vorübergehend stoppen müssen. Dem Studenten wurde seine bisherige Straffreiheit, die lange Verfahrensdauer sowie sein junges Alter bei der Urteilsfindung zugute gehalten. (dpa/lby)