Am Samstag, 28. Juni 2018, in der Früh um 5 Uhr ist in Memmingerberg eine 21 Jahre alte Fahrradfahrerin vergewaltigt worden. Sie war von einem Mann angehalten worden, der sich dann an ihr verging. Der Tat dringend verdächtig ist ein 22-jähriger Asylbewerber aus Gambia. Er wurde wenige Stunden später festgenommen und sitzt mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.
Die 21-Jährige war in den Morgenstunden des Samstags mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Der Verdächtige fuhr ebenfalls mit einem Rad an ihr vorbei und hielt sie an. Er packte die Frau und vergewaltigte sie. Nach der Tat fuhr der Mann mit dem Fahrrad davon.
Das Vergewaltigungsopfer vertraute sich wenig später einem Arbeitskollegen an. Dieser verständigte die Polizei. Sofort leitete die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in Kempten eine Fahndung nach dem zunächst unbekannten Mann ein. Dieser Einsatz führte dann wenig später zur Festnahme des tatverdächtigen 22-Jährigen in seinem Zimmer in einer Sammelunterkunft für Asylbewerber durch Beamte der Polizei-Inspektion Memmingen. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft nahmen die weiteren Ermittlungen auf.
Verdächtiger nach Vergewaltigung in Memmingerberg in U-Haft
Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse erließ das Amtsgericht Memmingen einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Gambier wegen des dringenden Tatverdachts eines schweren Sexualdelikts und wegen Fluchtgefahr. Vor der Ermittlungsrichterin machte der 22-Jährige bisher keine Angaben.
Der Asylbewerber aus Gambia war schon einen Tag vor der Vergewaltigung aufgefallen. Am Freitagnachmittag hatte er gegen die Terrassentür eines Anwesens getrommelt. Als die Polizei gerufen wurde, entfernte sich der sichtlich angetrunkene Mann von dem Anwesen und betrat ein nahegelegenes anderes Grundstück. Dort zerkratzte er ein in der Hofeinfahrt stehendes Auto.
Als ihn daraufhin eine Frau und zwei Männer zur Rede stellten, belästigte der 22-Jährige die Frau, indem er sie am Oberschenkel berührte. So eine Handlung wird von den Strafverfolgungsbehörden als sexuelle Belästigung bewertet. Die Polizeibeamten fixierten den Täter, nahmen ihn in Sicherheitsgewahrsam und führten ihn einer Ermittlungsrichterin vor. Später wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.