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17-Jährige hat ihr Baby umgebracht

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17-Jährige hat ihr Baby umgebracht

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    Eine junge Mutter aus dem Kreis Eichstätt hat im Sommer 2017 ihr sechs Monate altes Baby umgebracht. Die Tat geschah in einem Krankenhaus. Am Montag wurde die heute 19-Jährige am Landgericht Ingolstadt wegen Mordes an ihrem Sohn zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Frau selbst hat sich zur Tat nicht geäußert und so liegen auch nach sieben Prozesstagen sowohl Motiv als auch der genaue Tathergang im Dunkeln. Das Urteil stützt sich deshalb in weiten Teilen auf medizinische Gutachten und Zeugenaussagen. Wegen des Alters der Angeklagten war während sämtlicher Verhandlungstage die Öffentlichkeit vom

    Im Juni 2017 hatte die Frau von zu Hause aus zwei Notrufe abgesetzt. Beim ersten Mal sprach sie noch von einer akuten Atemnot des Sohnes, als sie wenige Minuten später nochmals anrief, war das Baby bereits blau angelaufen. Den Rettungskräften gelang eine Wiederbelebung des Kindes, und da sich sein Zustand bereits auf dem Weg in die Klinik besserte, kamen Mutter und Kind auf eine normale Station. Niemand konnte sich dort die Atemnot des Kindes erklären, zur Vorsicht sollte die Mutter während des Schlafs ein Messgerät anschließen, um die Sauerstoffsättigung des Buben zu messen. Am Abend des zweiten Tages im Krankenhaus kam die 17-Jährige ins Stationszimmer: Ihr Kind sei erneut blau angelaufen. Trotz einer sofortigen Reanimation starb das Baby zehn Tage später.

    Nach Auffassung des Gerichts hatte die Mutter das Klinikpersonal bewusst getäuscht und das Gerät, das sofort Alarm geschlagen hätte, nie angeschlossen. Eine umfangreiche Obduktion hatte ergeben, dass das Kind erstickt oder erwürgt worden sein muss. Mediziner hatten natürliche Ursachen wie den plötzlichen Kindstod, Fieberkrämpfe, eine Epilepsie, eine genetische Veranlagung oder andere organische Ursachen, die für den Tod des Kindes verantwortlich sein könnten, ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter betonte, dass dem Klinikpersonal „kein Hauch eines Vorwurfs“ gemacht werden könne.

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