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14-Jähriger in Lohr am Main getötet: Verdächtiger gesteht

Gericht

Nach Tod von 14-Jährigem in Franken: Jugendlicher gesteht Kopfschuss

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    Ein 14-Jähriger wurde im September in Lohr am Main getötet. Nun hat der Prozess begonnen.
    Ein 14-Jähriger wurde im September in Lohr am Main getötet. Nun hat der Prozess begonnen. Foto: Patty Varasano, dpa

    Vor knapp acht Monaten kam ein 14-Jähriger im fränkischen Lohr am Main gewaltsam zu Tode. Anfang Mai hat der Prozess gegen einen inzwischen 15-jährigen Tatverdächtigen am Landgericht Würzburg begonnen. Am Montag hat er sich erstmals seit seiner Festnahme zu der Tat geäußert und gestanden, seinen Mitschüler mit einem Kopfschuss getötet zu haben.

    Der 15-Jährige ließ eine entsprechende Erklärung durch seine Verteidiger verlesen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete. Der Schuss sei allerdings nicht geplant gewesen, sondern aus der Situation heraus entstanden. Zum möglichen Motiv gab es zunächst keine Informationen. Bis zum 9. August sind 17 Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    14-Jähriger in Lohr am Main ermordet: Verdächtiger soll aus Mordlust gehandelt haben

    Der angeklagte Deutsche soll den 14-Jährigen am 8. September auf einem Schulgelände der Kleinstadt im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss heimtückisch von hinten getötet haben. Sein Motiv ist nicht bekannt. Die Vermutung der Staatsanwaltschaft ist, dass der Verdächtige aus reiner Mordlust handelte und den amerikanischen Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt. Laut Ermittlern habe sich der Jugendliche von Freunden mit dessen Namen bezeichnen lassen.

    Der Verdächtige machte die Polizei am Tattag, einem Freitag in den Sommerferien, auf die Geschehnisse aufmerksam. Wenig später entdeckten Streifenbeamte den toten 14-jährigen italienischen Staatsbürger, der seit Jahren in Lohr wohnte. Er lag in einem Gebüsch in der Nähe des Schulzentrums, in dem er die Mittelschule besuchte. Kurze Zeit später nahm die

    Die Tatwaffe, eine 9-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Dieser verfügte laut Polizei über sämtliche Erlaubnisse. Zudem habe er seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt. Wie der Angeklagte an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt.

    Prozess nach Mord in Lohr: Welche Strafe erwartet Verdächtigen?

    Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen Jugendlichen im Sinne des Gesetzes, der besonders schutzwürdig ist. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Gerichtsangaben jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden.

    Das Höchstmaß der Jugendstrafe bei Mord beträgt für Jugendliche zehn Jahre. Nach Gerichtsangaben ist eine Sicherungsverwahrung unter engen Voraussetzungen möglich. Ab 14 Jahren gilt man als strafmündig. Allerdings sind Jugendliche nur dann strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Tatzeit nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. In der Regel prüfen entsprechende Gutachter, ob das der Fall ist. (mit dpa)

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