Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bauen & Wohnen
Icon Pfeil nach unten

Renovieren: So kann man das Haus altersgerecht umbauen und Einbrecher stoppen

Renovieren

So kann man das Haus altersgerecht umbauen und Einbrecher stoppen

    • |
    Der Schutz vor Einbrechern kann mit Umbauten verbessert werden.
    Der Schutz vor Einbrechern kann mit Umbauten verbessert werden. Foto: Kai Remmers, dpa (Symbolbild)

    Wer sein Haus oder seine Wohnung vor Einbrechern schützen will, muss sich auf eine Neuerung einstellen: Der Staat gibt keine Zuschüsse mehr, bietet aber eine Finanzierung über günstige Kredite an. Das Problem ist, den richtigen Fördertopf zu finden: Das Kredit-Programm heißt "Altersgerecht umbauen" – hat also vom Namen her nichts mit Einbruchschutz zu tun. Profitieren können vor allem ältere oder behinderte Menschen sowie junge Leute, die fürs Alter vorsorgen. 

    Was passiert mit den bisherigen Zuschüssen?

    Seit Jahren wirbt die Polizei dafür, die eigenen vier Wände gegen Einbrecher abzusichern, etwa mit einbruchhemmenden Türen und Fenstern. Der Bund hat dafür bislang Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro je Antragsteller bereitgestellt. Doch damit ist nun Schluss. Für 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung, wie die für Anträge zuständige staatliche KfW-Bank in Frankfurt mitteilt. 

    Die gute Nachricht ist: Nicht betroffen sind Eigentümer, deren Antrag bereits bewilligt wurde. Laut KfW ist der zugesagte Zuschuss für sie reserviert. Das Geld werde ausgezahlt, sobald der Antragsteller die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen hat. Dazu gehört beispielsweise, dass die Tür oder das Fenster von einem Fachbetrieb eingebaut wurde. Für 2022 hatte der Bund insgesamt 50 Millionen Euro für Zuschüsse bereitgestellt. 

    Wofür gibt es die Kredite?

    Die KfW erleichtert die Aufnahme von Darlehen, mit denen Eigentümer ihr Haus oder die Wohnung altersgerecht umbauen wollen. Ziel ist der Abbau von Barrieren und Stolperfallen. Wenig bekannt ist, dass dasselbe Förderprogramm auch für den Einbruchschutz in Anspruch genommen werden kann. Dessen exakter Name lautet: "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)". 

    Dass auch Einbrechern das Leben damit schwerer gemacht werden kann, erkennt nur, wer sich die Förderbedingungen näher ansieht. Demnach können etwa einbruchhemmende Haustüren und Garagentore sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen mit dem Darlehen finanziert werden. Auch kleinere Maßnahmen fallen unter die Förderung, darunter etwa der Einbau von Querriegelschlössern für Türen oder von abschließbaren Fenstergriffen, Gittern und Rollläden.

    Die Modernisierung der Wohnung und der Einbruchschutz können auch miteinander kombiniert werden. Ein Beispiel der KfW: Jemand baut sein Bad altersgerecht um und finanziert mit demselben Kredit auch einen Bewegungsmelder und eine helle Beleuchtung für den Eingangsbereich des Hauses. Genommen werden kann das Geld etwa auch für den Einbau von Aufzügen oder Treppenliften in Häusern von Eigentümergemeinschaften. Generell müssen die Anlagen technische Mindestanforderungen in Puncto Einbruchschutz erfüllen.

    Wie sind die Kreditkonditionen?

    Antragsteller erhalten bis zu 50.000 Euro, und zwar unabhängig von ihrem Alter. Das nutzt Rentnerinnen und Rentnern, die aufgrund ihres Alters häufig Probleme bei der Kreditaufnahme haben. Viele Banken befürchten, dass ein Darlehen in der verbliebenen Lebenszeit möglicherweise nicht zurückgezahlt wird. Aber auch jüngere Antragsteller oder Menschen mit Handicap können das Darlehen bekommen. 

    Der KfW-Zinssatz hängt von der Kreditlaufzeit ab. Zum Beispiel beläuft sich der effektive Jahreszins bei einer Laufzeit von zehn Jahren, fünfjähriger Zinsbindung und einer zweijährigen tilgungsfreien Anlaufzeit auf 2,91 Prozent. Bei 30-jähriger Laufzeit steigt der Effektivzins auf bis zu 3,33 Prozent (Stand Mitte April 2023).

    Wichtig: Beantragt werden kann der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern nur bei einer Geschäftsbank, Sparkasse, Bausparkasse oder einem anderem Finanzierungspartner vor Ort. Die KfW weist darauf hin, dass diese Stellen gewinnorientiert arbeiten und ihre Mitarbeiter "nicht immer auf preisgünstige staatliche Finanzquellen verweisen". Dann sollte konkret nach öffentlichen Fördermitteln gefragt werden, rät die KfW.

    Infos: Unter der kostenfreien Rufnummer 0800/5399002 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr) gibt die KfW Auskünfte zum Kreditprogramm "Altersgerecht umbauen".

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden