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  3. Wohnungssuche: "Sie wollen mit Kind einziehen? Das geht leider nicht"

Wohnungssuche
24.03.2023

"Sie wollen mit Kind einziehen? Das geht leider nicht"

Familien haben es oft schwer eine Wohnung zu finden – vor allem in der Stadt.
Foto: Lukas Schulze, dpa (Symbolbild)

Junge Familien haben es oft schwer, eine geeignete Wohnung zu finden. Viele leben beengt. Und das hat Folgen: für den Zusammenhalt in der Familie und die Entwicklung der Kinder.

Nachdem Sabrina Thalmaier sich von ihrem Mann getrennt hat, sucht sie in Landsberg nach einer Wohnung. Zunächst läuft alles wie geplant. Sie findet ein passendes Inserat, wird zum Besichtigungstermin eingeladen. Die Reaktion der Maklerin: positiv. Bis sie fragt, mit wem Sabrina einziehen möchte. "Mit meinem Sohn", antwortet sie. "Ach so. Sie wollen hier mit einem Kind einziehen? Das geht leider nicht", erinnert sich Sabrina an das Gespräch. "Mit Hund oder Katze, das wäre überhaupt gar kein Thema." 

Und so wie Sabrina geht es vielen. Junge Familien haben es zunehmend schwer, passende Wohnungen zu finden. In der Stadt ist das noch schwieriger als auf dem Land. Und dass einige Vermieterinnen und Vermieter keine Kinder in der Wohnung möchten, ist nur einer der Gründe.

"Wenn der Vermieter sagt, er will keine Kinder, haben Sie keine Chance"

Gunther Geiler vom Mieterverband Bayern kennt solche Beschwerden. "Das Angebot für Familien ist ohnehin schon klein, vor allem in der Stadt", sagt er. "Dass Vermieter dann auch noch gezielt Familien benachteiligen, finde ich entsetzlich. Es kommt aber häufig vor."

Die Vermieterinnen und Vermieter rechtfertigen das in der Regel mit zwei Gründen. Einerseits, weil sie befürchten, die Kinder seien zu laut. Und andererseits, weil kinderlose Paare in der Regel mehr Geld zur Verfügung haben. "Denn das Einkommen verteilt sich nur auf zwei Personen. Und sie können beide Vollzeit arbeiten." Und als Familie dagegen vorgehen? Ist kaum möglich. "Wenn der Vermieter sagt, er will keine Kinder, haben Sie keine Chance."

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Das hat auch Maria Schmid zu spüren bekommen. Sie möchte nicht mit ihrem richtigen Namen in der Zeitung erscheinen, deshalb haben wir ihn geändert. Im vergangenen Jahr suchte sie zusammen mit ihrem Mann nach einer Wohnung. Sie erwarteten ein Kind. Und die Augsburger Wohnung, in der sie bisher lebten, war zu klein für drei. "Es war von Anfang an schwierig einen Besichtigungstermin zu bekommen", sagt sie heute. Denn je größer die Wohnung, desto weniger stehen zur Verfügung. Und die Konkurrenz um die wenigen Wohnungen ist hoch. "Manche wollten sogar ein Bewerbungsschreiben, also dass man formuliert, warum man die Richtige für die Wohnung ist und ein Foto von den Einziehenden", sagt Maria. "Das fand ich schon krass, wie bei einer Job-Bewerbung."

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Gunther Geiler macht die Politik verantwortlich für den Mangel an familienfreundlichen Wohnungen in den Städten. "Eine Vier- oder Fünfzimmerwohnung zu finden, ist in der Stadt kaum möglich", sagt er. "Ich glaube, viele Familien wollen eigentlich in der Stadt bleiben. Aber sie finden hier nichts." Sie würden weggedrängt, weil Angebote fehlen.

Wohnungssuche als Familie: "Ich war teilweise ganz verunsichert, ob ich überhaupt sagen soll, dass wir Nachwuchs erwarten"

Acht Monate waren Maria und ihr Mann auf der Suche. "Ich war teilweise ganz verunsichert, ob ich überhaupt sagen soll, dass wir Nachwuchs erwarten", sagt Maria heute. "Der Gipfel war, dass wir uns bei einem Pärchen vorgestellt haben, die uns gesagt haben: 'Das Schlimmste wäre, wenn Sie irgendwann ein Kind bekommen würden.' Da ist man erst mal richtig vor den Kopf gestoßen." Marias Bekanntenkreis macht ähnliche Erfahrungen. "Viele ziehen gar nicht um oder verzichten auf ein weiteres Kind."

Und das hat Folgen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft leben immer mehr Familien auf beengtem Raum. Ein Drittel der Familien lebt in überbelegten Wohnungen. Überbelegt ist eine Wohnung laut Studie immer dann, wenn nicht jede Person ein eigenes Zimmer zur Verfügung hat. Zum Vergleich: Betrachtet man alle Haushalte in Deutschland, sind es lediglich sechs Prozent. Insgesamt ist die Überbelegung heute so hoch wie seit den 1990er Jahren nicht mehr. 

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"Das Phänomen der Überbelegung spielt in ländlichen Kommunen und abseits der großen Ballungsgebiete kaum eine Rolle, in Gemeinden unter 2000 Einwohnern sind zum Beispiel nur 1 Prozent der Haushalte betroffen", schreiben die Forscher. In Ballungsräumen dafür umso mehr. "Gerade in angespannten Märkten können Familien aufgrund fehlender oder zu teurer Alternativen nicht umziehen, der Haushalt bleibt in der eigentlich zu kleinen Wohnung."

Und das hat Auswirkungen auf die Familie und speziell die Entwicklung der Kinder. So könne beengter Wohnraum den schulischen Erfolg gefährden oder zu Streit in der Familie führen, schreiben die Forscher.

Immerhin: Für Sabrina Thalmaier und Maria Schmid ist die Wohnungssuche gut ausgegangen. Beide wohnen heute in Landsberg. "Jetzt ist es super", sagt Sabrina Thalmaier. "Und die Vermieter haben jetzt sogar wegen der gestiegenen Nebenkosten auf die geplante Mieterhöhung verzichtet, weil sie wollen, dass wir uns das Zuhause weiterhin leisten können."

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.03.2023

Das haben wir schon vor 40 Jahren erlebt, als wir mit kindern eine Wohnung gesucht haben.!
Gut, dass wir uns damals ein Haus kaufen konnten - was vielen jungen Leuten heute gar nicht mehr möglich ist.
Dafür breitet man einen "Schutzschirm" über Geldwäscher - "Investoren-Familien" aus - denn die bringen Investitionen für bestimmte Branchen.

Die Quittung dieser "deutschen" - 'lieber Hund als Kind' - Einstellung haben wir heute .. ich möchte die Einzelheiten lieber nicht aufzählen...

Darum wäre es ganz wichtig, dass junge Leute wieder Wohn-Eigentum erwerben können!
Nur so werden wir die Demokratie retten - wenn es Zukunfts-Hoffnung gibt.

24.03.2023

Ich selbst habe als Vermieter keine Probleme mit Kindern. Wenn ein alleinstehender Mieter z.B. in die Alkoholsucht verfällt und jeden Tag besoffen in die Wohnung stolpert, kann er sicherlich einen größeren Schaden anrichten, als spielende Kinder. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle mal Kinder waren.

Allerdings muss man auch sagen, dass der Gesetzgeber die Rechte tatsächlich einseitig zu Gunsten der Mieter auslegt. Ein Paradebeispiel ist hier die Sozialklausel. Ebenso sollte man auch die Mieter besser aufklären, dass z.B. die Kaltmiete nicht direkt in die Hosentasche wandert, sondern dass hier nach Abschreibungen erstmal eine saftige Steuer jedes Jahr fällig ist.

10.04.2023

"Ein Paradebeispiel ist hier die Sozialklausel."

Die Sozialklausel ist keine Ausnahmeregelung im Gesetz, sie ist vielmehr das gleichwertige Gegenstück zur Kündigungsbefugnis des Vermieters.
Inwiefern ist das einseitig zu Gunsten der Mieter? Sie hätten es wohl lieber zugunsten des Vermieters und kranke, alte Mieter stehen plötzlich auf der Straße.
Im Übrigen landet meistens sehr viel in den Hosentaschen der Vermieter. Immerhin war der Kauf einer Immobilie in den letzten Jahren wohl einer der besten Geldanlagen. Immobilien gingen weg wie warme Semmel, also bitte nicht den armen Vermieter vorspielen.

24.03.2023

Es ist unschön, wenn der Wohnungsmarkt so angespannt, ist dass die Vermieter sich bei den Bewerbern die Rosinen mit dem geringsten Risiko herauspicken können.
Aber ich möchte als Vermieter den schwarzen Peter an die Politik weitergeben:
1.) Gibt gibt es keinen Vermieterschutz. Mietbetrug muss ein Straftatbestand sein, der konsquent von den Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?
2.) Gräbt die EU den Besitzern älterer Immobilien mit der Sanierungspflicht finanziell das Wasser ab.
3.) Haut unser Wirtschaftsminister mit seiner Wärmepumpen genau in die selbe Kerbe. Wobei noch offen ist, wie viele neue Braunkohlekraftwerke man für den Strom der vielen Wärmepumpen benötigt.

Viele Vermieter sind keine Erben, sondern Investoren, die Kredite aufgenommen haben und die Mieteinnahmen direkt als Tilgung an die Bank weiterleiten. Aber wahrscheinlich interessiert das die Politik nicht.

10.04.2023

"Gibt gibt es keinen Vermieterschutz. Mietbetrug muss ein Straftatbestand sein, der konsquent von den Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?"

Der Vermieter kann in solchen Fällen Strafanzeige erstatten.
Hierdurch wird bei entsprechend nachgewiesenem Schädigungsvorsatz des Mieters der Straftatbestand des Betruges bzw. ab einem Schaden über € 3.000, sogar des schweren Betruges verwirklicht und droht eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Bei 'Haus & Grund' können Sie sich bestens informieren.

"Wer will sich unter solchen Umständen einen Mieter mit niedrigem Einkommen antun?"

Interessant, dann erzählen sie doch mal wo ein Mieter mit niedrigem Einkommen wohnen kann, wenn alle Vermieter so denken wie Sie.

12.04.2023

@Richard: Kann, kann, kann. Es wäre schön, wenn die Theorie in die Praxis umgesetzt wird. Geldstrafen sind ohnehin uninteressant, wenn Mietnomaden mittellos sind. Und warum erst ab 3000€?
Wenn der Wohnungsmarkt von den Mietbetrügern bereinigt wird, ist das auch im Sinne der ehrlichen, sozial schwachen Mieter.
Aber dass er einem Vermieter 50000€ abknöpfen muss, wenn er nicht rechtzeitig eine Wärmepumpe einbaut, das weiß unser sogenannter Wirtschaftsminister. Nur mal so als Hinweis, wer vielleicht tatsächlich dieses Land lebensunwert macht.