Gerade im Herbst, wenn viel Laub fällt, sollte man darauf achten, dass die Regenrinnen sowie Abfluss- und Fallrohre frei sind. Denn sind die Rohre verstopft, kann es zu einem Wasserschaden kommen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Rechtlich sind Hausbesitzer und Vermieterinnen dafür zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass das Regenwasser über die Rohre abfließen kann. Fallen für die Reinigung regelmäßig Kosten an, dürfen Vermieter diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das gilt jedoch nicht, wenn Kosten für ein plötzlich verstopftes Fallrohr anfallen - diese müssen Eigentümer selbst tragen.
Vorbeugende Maßnahmen treffen
Damit die Regenrinne bei heftigen Schauern nicht überläuft oder nicht ein verstopftes Rohr platzt, sollten Eigentümer rechtzeitig handeln. Dazu gehören neben der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung auch vorbeugende Maßnahmen: So sollte man prüfen, ob das Fallrohr gut im Entwässerungsrohr steckt, das in den Boden führt.
Zudem gibt es zum Beispiel spezielle Gitter oder Laubsiebe, die man an der Regenrinne anbringen kann. Dadurch rutschen die Blätter ab und in der Rinne können gar nicht erst größere Mengen an Laub und Schmutz landen.
Andernfalls drohen Probleme: Denn größere Mengen Laub können eine undurchdringliche Schicht bilden - dann sucht sich das Regenwasser eigene Wege und läuft etwa an der Hauswand herunter.
Dies könnte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden an der Fassade, dem Dach und der Dämmung führen, so die Verbraucherschützer. Feuchte Wände und Schimmel sind mögliche Folgen.
(dpa)