Es klingt einfach: Ein Grundstück mieten oder pachten, ein Tiny House draufstellen und schon ist der Traum vom kleinen Eigenheim perfekt. Allerdings gibt es beim Thema Tiny House viele Fehler, die Interessenten vermeiden sollten. Einer davon ist, ein Grundstück zu mieten oder zu pachten und dort dann ein Tiny House zu errichten. Warum es sein kann, dass Eigentümer ihr Häuschen im schlimmsten Fall sogar verlieren könnten.
Tiny House: Was ist der Unterschied zwischen Grundstück mieten oder pachten?
Zunächst einmal muss der Unterschied zwischen Miete und Pacht klar sein: Gemäß Paragraf 535 BGB wird durch den Mietvertrag „der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. [...]“.
Die Pacht hingegen ist in Paragraf 581 BGB geregelt und besagt: „Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.“ Der Mieter darf also nur das Mietobjekt an sich nutzen, der Pächter hingegen außerdem einen wirtschaftlichen Ertrag aus der Pachtsache.
Tiny House: Welches Problem besteht beim Mieten oder Pachten des Grundstücks?
In beiden Fällen gehört einem Tiny House-Eigentümer, der sein Häuschen auf einem fremden Grundstück aufstellen will, der Grund und Boden nicht, und das ist das Problem. „Wenn ich ein Grundstück miete oder pachte und dort etwas aufstelle und mit dem Boden fest verankere, geht es nach Paragraf 94 BGB auf den Grundstückseigentümer über. Und fest mit dem Grundstück verbunden ist es, wenn es zum Beispiel auf einem Fundament steht, wenn es mit einem Stromanschluss fest verkabelt wird oder aber mit einer Gas- oder Wasserleitung verbunden wird“, erklärt Peter Pedersen, Präsident des Bundesverbandes Mikrohaus.
Wenn der Grundstückseigentümer böse Absichten hat und vermeintlich „pfiffig“ agiert, „dann kann er sagen ‚Okay, das gehört jetzt mir‘“, erklärt Pedersen. Daher sei es besonders wichtig, dass Tiny House-Besitzer ihr Häuschen auf ein eigenes Grundstück stellen.
Auf der anderen Seite könne der Grundstücksverpächter ebenso Probleme bekommen, da er für alles verantwortlich ist, was auf dem Grundstück passiert. „Wenn der Verpächter dort zulässt, dass eine andere Person ein Tiny House auf sein Grundstück stellt, dann kann die Bauaufsicht kommen und das als Schwarzbau deklarieren. Das kann zu einer Räumungsverfügung führen.“ Wenn der Pächter etwas macht, was dem Gesetz entgegensteht, hängt der Verpächter auch mit drin. Beide Parteien seien also „in einem extremen Risiko“.
Viele würden zudem denken, dass es billiger sei, ein Grundstück zu pachten, anstatt zu kaufen. Das sei Unsinn, „denn der Grundstückseigentümer möchte ja in der Regel mehr haben, als er selber dafür an Zinsen und Tilgung zahlt“. Mieten oder Pachten seien immer teurer, allerdings würden die Interessenten nur den kleinen Betrag jeden Monat sehen und denken, das wäre dann für sie günstiger. Bei den Kosten für ein Tiny House ist zudem Vorsicht geboten, denn oft ist es teurer als gedacht.
Übrigens: Wer ein Tiny House aufstellen möchte, braucht dafür in jedem Fall eine Baugenehmigung. Auch bei der Toilette im Tiny House gibt es eine wichtige Vorschrift zu beachten. Käufer sollten sich außerdem vor Betrügern in Acht nehmen, die es immer wieder schaffen, Tausende Euro zu ergaunern.
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