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Denkmalschutz: Das gilt beim Sanieren eines denkmalgeschützten Gebäudes

Denkmalschutz

Das gilt beim Sanieren eines denkmalgeschützten Gebäudes

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    Wenn Besitzer denkmalgeschützte Gebäude, wie die Äußere Taverne in Pfaffenhofen an der Roth, verändern wollen, brauchen sie eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde.
    Wenn Besitzer denkmalgeschützte Gebäude, wie die Äußere Taverne in Pfaffenhofen an der Roth, verändern wollen, brauchen sie eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde. Foto: Alexander Kaya

    Nicht nur das Augsburger Rathaus, die Nördlinger Altstadt oder das Vöhlinschloss in Illertissen stehen unter Denkmalschutz, sondern auch viele Gebäude, denen man das auf den ersten Blick nicht ansieht.Sie sind häufig in Privatbesitz und müssen irgendwann saniert werden.Was Besitzerinnen und Besitzer von Denkmälern beachten müssen, erklärt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD).

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