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Als Mieter auf dem Balkon bohren: Diese Änderungen sind erlaubt

Mietrecht

Darf man als Mieter auf dem Balkon bohren?

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    Kleine Veränderungen auf dem Balkon dürfen Sie selbst umsetzen, bei größeren brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters.
    Kleine Veränderungen auf dem Balkon dürfen Sie selbst umsetzen, bei größeren brauchen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters. Foto: Kai Remmers, dpa (Symbolbild)

    Wenn Sie in einer Mietwohnung über einen Balkon verfügen, gehört dieser zwar zu Ihrer Wohnung aber nicht zu Ihren Wohnräumen. Bauliche Änderungen dürfen deshalb nur bis zu einem gewissen Grad durchgeführt werden. Auch das Katzennetz hat schon zu Rechtsstreiten geführt, ist aber unter ein paar Voraussetzungen erlaubt.

    Was darf ich am Balkon verändern?

    Ein Balkon gehört nicht zu den Wohnräumen. Deswegen gelten hier zusätzliche Regeln. Die Nutzung des Balkons wird zudem im Mietvertrag festgehalten. Nach § 578 Abs. 2 BGB und § 555 a Abs. 1-3 BGB ist der Vermieter zur Erhaltung des Balkons verpflichtet. Darüber hinaus gelten für Modernisierungsmaßnahmen die gleichen Regelungen wie für Modernisierungen innerhalb der Wohnräume.

    Pflanzen und Balkonmöbel dürfen Sie nach Ihrem Belieben einsetzen, wenn dadurch Ihre Nachbarn und Nachbarinnen oder auch Passanten und Passantinnen nicht gefährdet werden. Blumenkästen dürfen deshalb, so das Urteil 65 S 40/12 des Landesgerichts Berlin, nur auf der Außenseite des Balkongeländers angebracht werden. Außerdem dürfen sie laut Berliner Mieterverein nur an dem Stahlrohrstangen Ihres Balkons angebracht werden.

    Wann darf ich auf meinem Balkon bohren?

    Um Ihren Balkon zu verschönern, dürfen Sie Löcher bohren und entsprechen Dübel, Schrauben oder Haken anbringen. Möchten Sie größere Änderungen vornehmen, sollten Sie diese vorher mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin abklären, so der Mieterverein Köln. Für die Umbaumaßnahmen sollten Sie sich außerdem, wie auch innerhalb der Wohnräume, an die vom Gesetzgeber festgelegte Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr halten. Diese unterscheidet sich je nach Bundesland.

    Katzennetz: Darf ich dieses zur Befestigung anbohren?

    Ein Katzennetz oder Katzengitter darf nur dann angebracht werden, wenn es das Mietshaus optisch nicht beeinträchtigt oder der baulichen Substanz schadet. Allgemein dürfen Mieter und Mieterinnen aber ein Katzennetz auf ihrem Balkon befestigen, um ihre Haustiere zu schützen, so der Deutsche Mieterbund.

    Der Deutsche Mieterbund  berichtet zudem von einem Urteil des Amtsgerichts Schorndorf, bei dem das Katzennetz entfernt werden sollte. Da das Netz jedoch nicht durch Bohrungen befestigt wurde, und somit die Bausubstanz der gemieteten Wohnung unberührt blieb, musste das Katzennetz nicht entfernt werden.

    Darf ich auf meinem Balkon bohren, um einen Sichtschutz anzubringen?

    Generell dürfen Sie einen Sichtschutz oder Sonnenschutz auf Ihrem Balkon einsetzen, so immonet.de. Hierbei müssen Sie beachten, dass der Balkon kein abgeschlossener Raum werden darf. Dies darf Ihnen nicht nur verboten werden, sondern auch viel Geld kosten, zum Beispiel wenn sich dadurch die Nutzfläche der Wohnung erweitert.

    Das Anbringen von Sicht- und Sonnenschutz, wie einer Markise, ist durch Bohren erlaubt. Aufwendigeren Veränderungen muss Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin aber zustimmen.

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