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Urteile: Mordurteil im Gernsbach-Prozess: Revision eingelegt

Urteile

Mordurteil im Gernsbach-Prozess: Revision eingelegt

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    Der Angeklagte in einem Mordprozess wartet in einem Sitzungssaal des Landgerichts auf den Beginn der Verhandlung.
    Der Angeklagte in einem Mordprozess wartet in einem Sitzungssaal des Landgerichts auf den Beginn der Verhandlung. Foto: Uli Deck, dpa

    Wie das Landgericht Baden-Baden am Dienstag mitteilte, gingen am Vortag die Unterlagen der Pflichtverteidigerin ein.

    Das Gericht hatte den Mann am 9. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt (3 KLs 300 Js 8241/23 jug). Es hatte es als erwiesen angesehen, dass der aus Afghanistan stammende 33-Jährige seine Ehefrau Anfang Juni vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Gernsbach (Kreis Rastatt) mit zwei Messern angegriffen und getötet hat. Weil sein Opfer wehrlos auf dem Bett lag, als der Angriff stattfand, stellte das

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Mann hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn zuerst angegriffen habe. Das Gericht hielt dies aber für nicht glaubwürdig. Es folgte der Sicht der Staatsanwaltschaft, die von einem Überraschungsangriff auf die wehrlose Frau ausging - und damit von heimtückischem Mord.

    Die genauen Motive für den Messerangriff liegen im Dunkeln. Das Paar soll Eheprobleme gehabt haben. Der Angeklagte hatte, zum Tathergang befragt, Erinnerungslücken geltend gemacht. Während der Tat waren unter anderem vier minderjährige Kinder in der Wohnung.

    (dpa)

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