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Prozesse: Tötung von Mitschülerin: 18-Jähriger ab Juli vor Gericht

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Tötung von Mitschülerin: 18-Jähriger ab Juli vor Gericht

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    Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Bei der Gewalttat in der Schule ist nach Angaben der Polizei eine Schülerin von einem Schüler getötet worden.
    Blumen und Kerzen zum Gedenken an das Opfer liegen vor einer Schule. Bei der Gewalttat in der Schule ist nach Angaben der Polizei eine Schülerin von einem Schüler getötet worden. Foto: René Priebe, dpa

    Nach der Tötung einer 18-jährigen Schülerin in einem Gymnasium in St. Leon-Rot bei Heidelberg muss sich der mutmaßliche Täter ab Mitte Juli vor Gericht verantworten. Der Prozess unter anderem wegen Mordes werde am 16. Juli beginnen und voraussichtlich rund einen Monat laufen, teilte eine Sprecherin des

    "Der Angriff erfolgte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden für das Opfer völlig unerwartet, weshalb es sich gegen den Angriff nicht zur Wehr setzen konnte", hatte die Staatsanwaltschaft im Mai mitgeteilt. Wegen eines Unfalls mit dem Fluchtfahrzeug im niedersächsischen Seesen wirft sie dem Deutschen zudem gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter war nach dem Tod der Schülerin mit dem Auto Richtung Norddeutschland geflohen und hatte dort von der Polizei verfolgt einen Unfall mit einem unbeteiligten Fahrzeug gebaut. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs waren verletzt worden.

    Das Verfahren werde unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden inklusive Anklageverlesung und Urteilsverkündung, sagte die Gerichtssprecherin. Grund dafür sei, dass Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

    Die Ermittler hatten nach der Tötung der jungen Frau mitgeteilt, das Opfer und der mutmaßliche Täter seien im Jahr 2023 zeitweilig liiert gewesen. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Beziehung jedoch bereits beendet gewesen, hieß es damals von der Staatsanwaltschaft.

    (dpa)

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