Im vergangenen November hatte das Memminger Landgericht einen damals 25-Jährigen wegen quälerischer Misshandlung von Rindern zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nachdem beide Angeklagte Revisionsanträge gestellt hatten, wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüft. Da dieser keine Rechtsfehler gesehen habe, seien die Revisionen als unbegründet verworfen worden, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag mit. Die Verurteilungen seien damit rechtskräftig, der Sohn müsse nun in Haft.
Die Landwirte hatten kranke Kühe vernachlässigt, manche Tiere mussten nach Kontrollen der Behörden notgetötet werden. Der Vorsitzende Richter sprach von "Ignoranz gegenüber dem Tierschutz". Die Bauern hätten sich zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände für die Rinder zu verbessern, beharrlich verweigert.
Der Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) war 2019 zusammen mit anderen Höfen in die Schlagzeilen geraten. In allen Betrieben sollen Kühe unzureichend medizinisch versorgt worden sein. Zwei weitere Prozesse gegen eine Reihe von Angeklagten stehen wegen der Vorwürfe noch aus. Ein laufender
(dpa)