Startseite
Icon Pfeil nach unten
Baden-Württemberg
Icon Pfeil nach unten

Prozesse: BGH setzt Teilverzicht auf Zeugnisverweigerungsrecht Grenzen

Prozesse

BGH setzt Teilverzicht auf Zeugnisverweigerungsrecht Grenzen

    • |
    Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.
    Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)

    Das führe vielmehr dazu, dass sämtliche früheren Angaben unverwertbar seien, entschied der erste Strafsenat in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag. Einzige Ausnahme seien richterliche Vernehmungen, nachdem Betroffene über das Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden seien. Im konkreten Fall hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Konstanz gegen einen Mann unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Schwester auf. Es muss neu verhandelt werden. (Az. 1 StR 222/23)

    Das Zeugnisverweigerungsrecht dient den Angaben zufolge dem Schutz des Zeugen, "durch seine der Wahrheitspflicht unterliegende Aussage nicht zur Belastung eines Angehörigen beitragen zu müssen". Damit einher geht ein Beweisverwertungsverbot. Bis zur Hauptverhandlung könne ein Zeuge aber frei entscheiden, ob eine frühere, vielleicht voreilige oder unbedachte Aussage verwertet werden dürfe. Dies könnte zur Sachaufklärung beitragen. Im Interesse des Angeklagten und der Allgemeinheit an der Wahrheitserforschung habe der Einfluss des Zeugen auf den Umfang der Verwertbarkeit früherer Aussagen und somit auf das Strafverfahren allerdings Grenzen, heißt es in dem Beschluss.

    Das Konstanzer Landgericht hatte im Januar einen 21-Jährigen der Vergewaltigung in 5 Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in 10 Fällen und der vorsätzlichen

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden