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Prozess: Gericht: Afghanen bei drohender Verelendung nicht abschieben

Prozess

Gericht: Afghanen bei drohender Verelendung nicht abschieben

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    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
    Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Dagegen habe er die Klage des jungen Mannes auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes abgewiesen, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag mit. Er sei zuvor in seiner Heimat nicht verfolgt worden und es sei auch nicht damit zu rechnen, dass er bei seiner Rückkehr gezielt verfolgt werde, nur weil er einige Jahre im Westen gelebt habe.

    Dennoch könne er nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil er dort seine elementarsten Bedürfnisse (Bett, Brot, Seife) nicht befriedigen könne. "Daher ist die Bundesrepublik Deutschland vom VGH mit dem Urteil verpflichtet worden festzustellen, dass zugunsten des Klägers ein nationales Abschiebungsverbot besteht", hieß es in dem Berufungsverfahren in Mannheim. Es handele sich um das erste Urteil des VGH nach dem Machtwechsel in

    Der Mann, Jahrgang 1993, war 2016 aus der Stadt Herat nach Deutschland gekommen. Angesichts der prekären Lebensverhältnisse in Afghanistan gelten selbst im Fall eines leistungsfähigen, erwachsenen jungen Mannes ohne Unterhaltsverpflichtungen bei Rückkehr hohe Hürden für eine Abschiebung, so der VGH. Denn weder verfüge er über ein tragfähiges familiäres oder soziales Netzwerk noch über ein relevantes Vermögen oder Kontakte zu Personen, die ihn vom Ausland aus unterstützen könnten. Auch eine Arbeit zu finden, sei aussichtslos.

    Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dies kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils durch Beschwerde zum

    (dpa)

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