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Landgericht: Schwimmlehrer legt Revision ein: Fall geht erneut zum BGH

Landgericht

Schwimmlehrer legt Revision ein: Fall geht erneut zum BGH

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    Der Angeklagte wartet im Landgericht mit einem Aktenordner vor seinem Gesicht auf den Prozessbeginn.
    Der Angeklagte wartet im Landgericht mit einem Aktenordner vor seinem Gesicht auf den Prozessbeginn. Foto: Uli Deck, dpa (Archivbild)

    Der Mann habe Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Das Landgericht hatte ihn am vergangenen Freitag zur Sicherungsverwahrung verurteilt - bereits zum zweiten Mal.

    Gegen ein erstes Urteil im November 2018 hatte er ebenfalls Revision zum BGH eingelegt. Die inzwischen rechtskräftige Haftstrafe von zwölf Jahren hatte der

    Es bestehe ein hohes Risiko für weitere Taten, hatten die Richter ausgeführt. Auch habe der Mann in mehr als drei Jahren Haft keine Therapie angenommen und nichts Relevantes hinsichtlich der Pädophilie unternommen. Der Angeklagte will nun erneut vor dem BGH prüfen lassen, ob die für ihn angeordnete Sicherungsverwahrung rechtens ist.

    Der Mann war des Missbrauchs von Kindern in über 130 Fällen für schuldig befunden worden. Seine 32 Opfer, Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren, hatte er während seiner Schwimmkurse genötigt, verletzt und auch bedroht.

    Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte im Gegensatz zur Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung der Haft als gefährlich gelten. Schon im Strafvollzug muss ihnen eine psychiatrische sozialtherapeutische Behandlung angeboten werden.

    (dpa)

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