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Kriminalität: Jeden dritten Tag ein Femizid - Ausbau der Täterarbeit nötig

Kriminalität

Jeden dritten Tag ein Femizid - Ausbau der Täterarbeit nötig

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    Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.
    Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)

    In den vergangenen zehn Jahren seien bundesweit jährlich zwischen 110 und 155 Frauen so ums Leben gekommen. Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen an diesem Samstag (25.11.) fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Frauen und Kinderschutz e.V. Singen zum Schutz von hochgefährdeten Frauen einen besseren Opferschutz und den Ausbau der Täterarbeit. Allein in Baden-Württemberg habe es im vergangenen Jahr laut dem Sicherheitsbericht zur Kriminalitätsentwicklung 25 Femizide gegeben.

    "Statistisch betrachtet ist das eigene Zuhause der gefährlichste Ort für eine Frau. Die größte Gefahr geht vom Partner oder Ex-Partner aus", sagte Ute Seifried, Erste Bürgermeisterin der Stadt Singen am Mittwoch. Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen bei Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, fügte hinzu: "Ein Femizid bedeutet die vorsätzliche Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind." Zum Schutz von hochgefährdeten Frauen sei ein flächendeckendes Hilfesystem aus Beratungsstellen und genügend Schutzplätzen in Frauenhäusern notwendig.

    Im Jahr 2022 wurde nach Auskunft des Frauenhauses in Singen eine ehemalige Bewohnerin im Beisein ihres Sohnes von ihrem Ehemann erschossen. "Trotz der guten Zusammenarbeit mit der Polizei in Singen und umfassenden Schutzmaßnahmen war es nicht möglich, diese Tat zu verhindern", sagte Vanessa Wind vom Frauen und Kinderschutz e.V. in Singen. Bei häuslicher Gewalt müsse der Täter mehr in den Fokus gerückt werden und Taten, die in das Töten von Frauen mündeten, verhindert würden. Daher sei ein neuer gesetzlicher Rahmen erforderlich, der bei wiederholten Drohungen das Festsetzen des Täters und auch bei Sorgerechtsentscheidungen das Aussetzen von Umgangskontakten ermögliche.

    (dpa)

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