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Krankheiten: Geflügelpest: Auch kleinere Betriebe müssen Schutz einhalten

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Geflügelpest: Auch kleinere Betriebe müssen Schutz einhalten

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    "Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten" steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes.
    "Geflügelpest Unbefugter Zutritt verboten" steht auf einem Schild am Zaun eines betroffenen Hofes. Foto: Bernd Wüstneck, dpa (Symbolbild)

    Die Regelung tritt landesweit ab Samstag in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.

    Fremde dürfen Ställe demnach nur mit Schutzkleidung betreten. Halter müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen beachten. Sie sind außerdem verpflichtet, Symptome und unklare Todesfälle bei ihrem Geflügel zu melden. Diese Maßnahmen gelten bereits für Betriebe mit mehr als 1000 Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen.

    In Baden-Württemberg wurden laut Ministerium seit Anfang des Jahres in elf Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen. Deutschlandweit soll es seit September 2021 zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen gekommen sein.

    Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln vorkommt. Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich.

    (dpa)

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