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Konsumverbot: Kiffen auf dem Stuttgarter Frühlingsfest verboten

Konsumverbot

Kiffen auf dem Stuttgarter Frühlingsfest verboten

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    Nina Krippentz, Württembergische Bierprinzessin 2018-2023, verteilt das Bier vom Fassanstich an die Gäste im Festzelt.
    Nina Krippentz, Württembergische Bierprinzessin 2018-2023, verteilt das Bier vom Fassanstich an die Gäste im Festzelt. Foto: Julian Rettig, dpa (Archivbild)

    Während des Frühlingsfestes in Stuttgart darf auf dem gesamten Gelände am Neckar kein Cannabis geraucht werden. Ein Konsumverbot werde in die Benutzungsordnung für das Frühlingsfest aufgenommen, erklärten die Veranstaltungsgemeinschaft in.

    Zuvor hatten sich schon die Festwirte gemeinsam darauf verständigt, Kiffen in den Zelten nicht zu erlauben, um vor allem minderjährige Besucherinnen und Besucher zu schützen. Das hatten die "Stuttgarter Nachrichten", die "Stuttgarter Zeitung" und der SWR berichtet.

    Das Frühlingsfest richte sich als Veranstaltung ausdrücklich auch an Kinder und Familien, sagte eine Sprecherin von in.Stuttgart. Nach dem neuen Gesetz sei der Besitz und Anbau von Cannabis zwar für alle ab 18 Jahren erlaubt, das Kiffen im Beisein von Minderjährigen aber verboten. Es sei auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, den Konsum von Cannabis auf dem Wasen zu untersagen.

    Vom 20. April bis 12. Mai sind in diesem Jahr rund 220 Schaustellerbetriebe, Gastronomen und Marktkaufleute beim 84. Frühlingsfest mit dabei. Es galt einst als Auftaktveranstaltung der Schausteller nach der jeweiligen Winterpause. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Veranstalter mehr als 1,4 Millionen Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände gezählt.

    (dpa)

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