Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte am Freitag in Stuttgart: "Unternehmen, die diese Energieträger verwenden, dürfen nicht benachteiligt werden, der Bund muss zu seinem Wort stehen." Dass der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Antrag der Regierungsfraktionen nun überraschend Einschränkungen bei den förderfähigen Energieträgern beschließe, stehe im Widerspruch zur bisherigen Haltung der Bundesregierung gegenüber den Ländern und auch zur öffentlichen Kommunikation von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Im Beschluss des Haushaltsausschusses heißt es, die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung der Nutzer von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es am Donnerstag zur Anpassung der Förderbedingungen, diese Entscheidung überrasche. Sie sei von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Länder im Anschluss an eine Konferenz am 8. Dezember 2022 öffentlich anders kommuniziert worden. Die Entscheidung für die erste Tranche sei aber gefallen. Die mit den Ländern bereits abgestimmte Verwaltungsvereinbarung müsse nun angepasst werden.
Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Härtefallhilfen erfolgt über die Länder.
(dpa)