Er wehrt sich gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichts für Richter, mit dem seine Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt wurde. Über die Revision werde am 5. Oktober in Karlsruhe verhandelt, teilte der BGH am Mittwoch mit. (Az.: RiZ (R) 1/23).
Das Dienstgericht hatte im vorigen Dezember einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig erklärt, Maier in den Ruhestand zu versetzen (Az.: 66 DG 2/22). Bevor er für die AfD in den Bundestag eingezogen war, hatte der gebürtiger Bremer als Richter am Landgericht Dresden gearbeitet. Nach seiner Zeit als Abgeordneter wollte er zurück in die sächsische Justiz.
Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier seit 2020 als rechtsextrem ein. Sachsens Justizministerin Katja Meier will die Rückkehr des AfD-Politikers in die Justiz verhindern. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, hatte die Grünen-Politikerin argumentiert.
(dpa)