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Urteil: Stuttgart 21-Partner müssen Mehrkosten nicht mittragen

Urteil

Stuttgart 21-Partner müssen Mehrkosten nicht mittragen

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    Die Baustelle des milliardenschweren Bahnprojekts Stuttgart 21 bei der der Stuttgarter Hauptbahnhof unter die Erde verlegt werden soll.
    Die Baustelle des milliardenschweren Bahnprojekts Stuttgart 21 bei der der Stuttgarter Hauptbahnhof unter die Erde verlegt werden soll. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Die Projektpartner von Stuttgart 21 müssen sich nicht an den milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojektes beteiligen. Entsprechende Klagen mehrerer Gesellschaften der Deutschen Bahn (DB) gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart wies das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag in der baden-württembergischen Landeshauptstadt ab. Die Klagen seien teils unzulässig und teils zulässig, aber unbegründet, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern bei der Urteilsverkündung.

    Gegenstand des Verfahrens waren mehrerer Klagen der Deutschen Bahn (DB) gegen die Projektpartner von Stuttgart 21. Die Bahn wollte damit erreichen, dass sich das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und der Flughafen Stuttgart finanziell an den Mehrkosten für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens beteiligen.

    Die Bahn, die offiziell Bauherrin von Stuttgart 21 ist, beziffert die Gesamtkosten für Stuttgart 21 derzeit auf rund 11 Milliarden Euro und hat zusätzlich einen Puffer von 500 Millionen Euro einkalkuliert. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist jedoch nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt.

    Wer die Mehrkosten trägt, war unklar. Für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen wurde in dem Vertrag die sogenannte Sprechklausel verankert. Was mit der Sprechklausel genau gemeint ist, war zwischen den Projektpartnern sehr umstritten. Die Bahn ging von einer "gemeinsamen Finanzierungsverantwortung" aus und fand, dass "die Sprechklausel einen Anspruch auf weitere Finanzierungsbeteiligung begründet", wie der Konzern mitteilte. Die Projektpartner sahen das anders und pochten darauf, dass Festbeträge vereinbart worden seien.

    Für die Projektpartner hätte eine Beteiligung an den Mehrkosten massive Belastungen bedeutet. Die baden-württembergische Landeshauptstadt hatte in einer Verhandlung vor möglichen negativen Folgen für den kommunalen Haushalt gewarnt. Bei einer Beteiligung müssten die Investitionen auf längere Zeit eingestellt werden, hatte ein Vertreter der Kommune vor dem Verwaltungsgericht betont. Auch die anderen Projektpartner hatten auf mögliche negative Folgen für ihre Haushalte hingewiesen. Auf das Land Baden-Württemberg wären im Falle einer Beteiligung Mehrkosten in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro zugekommen, hatte das Verkehrsministerium mitgeteilt.

    (dpa)

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