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Sicherheit: Verbandskasten, Gurtschneider, Nothammer und mehr: Was sollte man unbedingt im Auto haben?

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Verbandskasten, Gurtschneider, Nothammer und mehr: Was sollte man unbedingt im Auto haben?

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    Es gibt bestimmte Dinge, die man im Auto haben muss oder sollte. Dazu gehört auch die Warnweste und das Warndreieck.
    Es gibt bestimmte Dinge, die man im Auto haben muss oder sollte. Dazu gehört auch die Warnweste und das Warndreieck. Foto: Markus Scholz, dpa (Smybolbild)

    Wer ein Auto fährt, der sollte sich bewusst sein, dass es Dinge gibt, die man dabeihaben muss. Zudem gibt es Dinge, die nicht verpflichtend sind - es wird aber empfohlen, diese ebenfalls immer dabei zu haben. Schließlich geht es vor allem um die eigene Sicherheit sowie um die anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

    Zu jenen Sachen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, gehört der Verbandskasten. Neben diversen medizinischen Artikeln müssen auch zwei Gesichtsmasken, vier Einmalhandschuhe sowie ein Dreieckstuch enthalten sein. Sollte man Erste Hilfe leisten müssen, ist der Kasten goldwert. Was außerdem im Auto nicht fehlen darf oder sollte, lesen Sie hier.

    Auto: Warnweste, Warndreieck und Papiere dürfen nicht fehlen

    Neben dem Verbandkasten muss sich auch eine Warnweste im Fahrzeug befinden. Die üblichen Farben gelb, rot und orange sind dabei erlaubt. Der ADAC empfiehlt, für jeden Insassen eine Warnweste im Auto zu haben. Denn sollte es zu einem Unfall oder einer Panne kommen, erhöht eine Warnweste deutlich die Sichtbarkeit durch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und damit die Sicherheit. Um diese immer griffbereit zu haben, empfiehlt es sich, die Weste beispielsweise unter dem Sitz zu verstauen. Fehlt die Warnweste im Auto, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

    Ein Warndreieck darf ebenfalls nicht fehlen. Im Falle eines Unfalls muss es auf Schnellstraßen etwa 100 Meter vom Unfallfahrzeug und auf Autobahnen mindestens 150 Meter entfernt aufgestellt werden. Bei einem Verstoß dagegen droht laut SWR ein Bußgeld in Höhe von bis zu 75 Euro.

    Nicht nur der Führerschein, sondern auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als Fahrzeugschein, müssen im Original dabei sein. Wer diese bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

    Was sollte man noch im Auto dabeihaben?

    Darüber hinaus gibt es einige Dinge, die man nicht zwangsweise im Auto mitführen muss, die aber trotzdem nicht fehlen sollten. So können eine Decke und ausreichend Getränke etwa dann hilfreich sein, wenn man bei einem Unfall einen Schock erleidet oder länger im Stau steht.

    Mit einem Nothammer kann man nach einem Unfall die Scheiben einschlagen und sich aus dem Fahrzeug retten, wenn sich die Türen nicht mehr öffnen lassen. Auch kann man damit den Anschnallgurt durchschneiden, wenn sich dieser nicht mehr entriegeln lässt.

    Ein Reserverad ist zwar keine Pflicht, der ADAC sagt jedoch: "Im eigenen Interesse sollten Sie ein Exemplar dabeihaben." Alternativ dazu sollte man zumindest ein Notrad oder ein Reifendichtmittel im Auto haben. Hierbei gilt zu wissen, dass das Pannenset allerdings nur gegen Stiche oder kleine Risse im

    Abschließend sollte man an die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs denken. Denn tritt eine Warnmeldung auf, kann man das Problem damit im besten Fall beheben. Ratsam ist es, die Bedienungsanleitung deshalb in Fahrernähe im Handschuhfach aufzubewahren.

    Übrigens: Ab Juli ist auch eine Blackbox im Auto Pflicht. Außerdem gibt es eine gesetzliche Regelung zum Autowaschen am Sonntag. Die einzelnen Bundesländer gehen damit verschieden um.

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