Die Elektromobilität schreitet immer weiter voran und es gibt wenig Zweifel, dass in ihr die Zukunft der Straßen und des Verkehrs liegt. Schließlich sollen spätestens ab dem Jahr 2035 keine Autos mit Verbrennermotor produziert werden. Für ein dementsprechendes Verbrenner-Aus hat das EU-Parlament gestimmt, und auch die Bundesregierung vertritt diese Position. Der Kauf eines E-Autos wird folglich immer attraktiver – was durch die hohen Spritkosten noch verstärkt wird. Allerdings ändern sich zum Jahr 2023 die Prämien rund um Förderungen der E-Autos grundlegend. Ein Überblick.
E-Auto-Förderung: Was ändert sich zum 1. Januar 2023?
Zum Jahr 2023 wird die Förderung von E-Autos, die auch als Umweltbonus bezeichnet wird, komplett neu ausgerichtet. Das wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Förderung auf reine Batterieautos beschränkt. Der Umweltbonus kann dann nur noch beim Erwerb von Fahrzeugen eingestrichen werden, die batterie- und brennstoffzellenbetrieben sind. Für Plug-In-Hybride, also Fahrzeuge, die zu einem Teil mit einem Verbrennermotor und zum anderen Teil mit einem Elektromotor angetrieben werden, gibt es keine Förderung mehr.
"Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: Das 1-Million-Ziel wurde 2021 erreicht und in diesem Jahr werden wir bereits nah an die zwei Millionen herankommen. E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Entscheidung, die Prämien für Plug-In-Hybride zu streichen. Das baldige Verbot der Verbrennermotoren dürfte bei der Entscheidung eine wichtige Rolle gespielt haben.
Die Prämien für reine Elektroautos werden also nicht gestrichen, allerdings gesenkt. Je nach Kaufpreis werden die E-Autos mit 3000 bis 4500 Euro bezuschusst. Auch diese Regelung gilt ab Januar 2023. Wenn der Nettolistenpreis der Fahrzeuge bis zu 40.000 Euro beträgt, dann liegt der staatliche Anteil bei 4500 Euro. Bei einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro gibt der Staat 3.000 Euro dazu.
Derzeit können Käuferinnen und Käufer noch bis zu 6000 Euro erhalten. Aktuell legen die Autobauer bei der Prämie noch einmal die Hälfte von dem drauf, was den staatlichen Anteil darstellt. Diese Regelung soll auch über den Januar 2023 Bestand haben. Das ist jedenfalls der aktuelle Stand, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) befindet sich noch im Austausch mit den Autobauern.
Förderung für E-Autos: Änderungen bei der Kaufprämie 2023 und 2024
Nicht nur zum Jahresbeginn 2023 gibt es Änderungen zu den Förderungen für Elektroautos. Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten deutlich verkleinert. Dann werden nur noch Privatpersonen für die Prämien berechtigt sein.
Ab dem 1. Januar 2024 soll der Umweltbonus für Elektroautos mit hohem Nettolistenpreis komplett entfallen. Für E-Autos mit einem Preis über 45.000 Euro gibt es dann keine Prämie mehr. Die Höhe der staatlichen Prämie für E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro liegt dann bei 3000 Euro.
Deadline der Umweltprämie: Bis wann muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden?
Der staatliche Anteil an der Umweltprämie soll von der Bundesregierung noch bis mindestens 2024 ausgezahlt werden. Es ist allerdings nicht klar, ob es die Förderung tatsächlich bis in das Jahr 2024 hinein gibt. Grund dafür ist eine Regelung der Bundesregierung, die besagt, dass die Subventionen nur bis zu einem Betrag von 2,5 Milliarden Euro weiterlaufen sollen. Ist dieser erreicht, sind die Fördertöpfe leer und Käuferinnen und Käufer von Elektroautos schauen in die Röhre.
Umso früher ein Antrag auf die Förderung gestellt wird, desto besser sind die Chancen, eine Umweltprämie zu erhalten. Wichtig ist, dass ein Förderantrag erst dann gestellt werden kann, wenn das E-Auto zugelassen ist. Es ist also nicht der Zeitpunkt des Kaufs entscheidend. Manche Elektroautos haben eine lange Lieferzeit, was relevant für die Höhe der Umweltprämie, aber auch entscheidend sein kann, ob man noch eine Prämie bekommt oder nicht. Das Datum des Förderantrags bleibt auch in Zukunft maßgebend.
E-Auto-Förderung: Deadline verpasst – was kann man tun?
Wer eine Deadline der Umweltprämie verpasst hat, der muss sich im Klaren sein, dass die Richtlinien keinen rechtlichen Anspruch auf die Prämien vorsehen. Die Auszahlung der Förderung ist unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit geregelt. Bedeutet: Wenn der Maximalbetrag von 2,5 Milliarden Euro erreicht ist, dann hat keine Käuferin und kein Käufer eines E-Autos mehr das Recht auf eine Förderung.
Das BMWK sieht für batterieelektrische Fahrzeuge derzeit aber Planungssicherheit. Die Lieferzeit dementsprechender Modelle liegt fast immer unter zwölf Monaten und die Fördersystematik wird bis zum 31. Dezember 2023 aufrechterhalten.
Elektroautos: Können mehrere Förderungen beantragt werden?
Der Umweltbonus kann durchaus auch mit anderen Förderungen kombiniert werden. Diese Regelung ist seit dem November 2020 in Kraft. Dazu erklärt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): "Käufer können dann von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Voraussetzung dafür, dass Antragsteller neben dem Umweltbonus eine weitere öffentliche Förderung beantragen können, ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden."
Zwei Förderprogramme, mit denen sich der Umweltbonus kombinieren lässt, sind folgende:
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) vom Land Berlin
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand von der KfW