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Auto: Anhänger beim Auto-Führerschein der Klasse B: Dieser häufige Irrglaube kann teuer werden

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Anhänger beim Auto-Führerschein der Klasse B: Dieser häufige Irrglaube kann teuer werden

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    Wer mit einem Führerschein der Klasse B einen Anhänger ziehen will, sollte immer die zulässige Gesamtmasse im Blick haben.
    Wer mit einem Führerschein der Klasse B einen Anhänger ziehen will, sollte immer die zulässige Gesamtmasse im Blick haben. Foto: Marijan Murat, dpa

    Wenn man mit einem Führerschein der Klasse B einen Anhänger ziehen will, sollte man vorher einen Blick in die Fahrzeugpapiere werfen und einen Taschenrechner herausholen. Denn das tatsächliche Gewicht von Auto und Anhänger spielen für die Fahrerlaubnis keine Rolle. Es kommt ausschließlich auf die sogenannte zulässige Gesamtmasse an. Ist die zu hoch, begeht man keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

    Übrigens: Ab dem Sommer 2024 soll es auch in Autos eine Blackbox geben.

    Was für ein Anhänger darf ich mit Klasse B ziehen?

    Mit einem Führerschein der Klasse B darf laut Autoscout24 jederzeit und ohne Bedenken einen leichten Anhänger ziehen, der bis zu 750 Kilogramm wiegt.

    Auch das Ziehen von schwereren Anhängern ist möglich. Allerdings nur dann, wenn das Gesamtgewicht des Autos und des Anhängers 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Doch dabei sollte man eine Sache nicht vergessen: die zulässige Gesamtmasse.

    Anhänger mit dem Auto ziehen: Dieser Fehler kann teuer werden

    Wie die Main-Post berichtet, gibt es unter Autofahrern einen weit verbreiteten Irrglauben. Sie denken, dass man die zulässige Gesamtmasse berechnet, in dem man das tatsächliche Gewicht von Auto und Anhänger summiert. Doch das ist falsch.

    „Für die Fahrerlaubnisklassen ist immer das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren maßgeblich, nicht die tatsächliche Beladung des Anhängers“, schreibt der ADAC. „Ermittelt wird die zulässige Gesamtmasse aus der Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung des Fahrzeugs oder der Kombination.“

    Das bedeutet: Bei der Berechnung des Gesamtgewichts muss man immer so tun, als sei der Anhänger voll beladen.

    Andernfalls riskiert man empfindliche Strafen. Der ADAC warnt: „Wer einen Anhänger zieht, der nicht von seiner Fahrerlaubnis umfasst ist, begeht eine Straftat. Es kommt hier auch nicht darauf an, ob man sich absichtlich oder versehentlich ohne die nötige Fahrerlaubnis hinter das Steuer gesetzt hat. Die fahrlässige Begehung steht ebenso unter Strafe. Bestraft werden kann außerdem nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin, sondern ebenso der Halter bzw. die Halterin, die es zulassen, dass jemand ohne die passende Fahrerlaubnis fährt.“

    Übrigens: Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Doch wer Cannabis konsumiert hat und Auto fährt, läuft Gefahr, bestraft zu werden. Empfindliche Bußgelder drohen auch, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird.

    Anhänger: Was ist mit der alten Klasse 3?

    Anders sieht es aus, wenn man noch einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzt. Laut dem ADAC genießt man in diesem Fall Bestandsschutz und erhält beim Umtausch automatisch die Klasse BE. Damit dürfen auch schwere Anhänger mit einem Gewicht bis 3,5 Tonnen gezogen werden.

    Übrigens: Das meistverkaufte Auto Welt ist kein Toyota mehr.

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