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Ausnahmeregelung: Unversichertes Auto aus Ukraine: Wer haftet nach Unfall?

Ausnahmeregelung

Unversichertes Auto aus Ukraine: Wer haftet nach Unfall?

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    Kfz-Haftpflichtschäden durch unversicherte ukrainische Pkw auf deutschen Straßen wollen aktuell die deutschen Versicherer übernehmen.
    Kfz-Haftpflichtschäden durch unversicherte ukrainische Pkw auf deutschen Straßen wollen aktuell die deutschen Versicherer übernehmen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Kommt es in Deutschland aktuell zu Unfällen mit einem unversicherten ukrainischen Pkw, übernehmen die deutschen Versicherer mögliche Kfz-Haftpflichtschäden. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angesichts der Kriegssituation in der Ukraine mitgeteilt.

    Fahrende des ukrainischen Pkw müssten nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Übernahme der Schäden gilt laut GDV erst einmal bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung des Schadens übernehme das Deutsche Büro Grüne Karte. Dorthin könnten sich die Betroffenen wenden. Dabei gelten die Mindestdeckungssummen.

    Diese liegen laut GDV für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bei 1,22 Millionen für Sachschäden. Vermögensschäden sind bis 50.000 Euro gedeckt.

    Hintergrund: Die Flüchtenden werden in der Not auch Fahrzeuge nutzen, die nicht über eine hier gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und keine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr ("Grüne Karte") oder eine speziell geschlossene Grenzversicherung haben.

    Normalerweise wäre das Fahren in Deutschland dann nicht erlaubt. Mit der Übernahme der Haftpflichtschäden in Deutschland will man Flüchtenden aber das Weiterfahren auf deutschen Straßen ermöglichen. 

    © dpa-infocom, dpa:220309-99-449351/3 (dpa)

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