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Zulassungsstelle Augsburg Stadt und Land: alle Infos zu Terminen, Wunschkennzeichen und Vollmacht

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Kfz-Zulassungsstelle in Augsburg Stadt und Land: alle Infos

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    Wir haben für Sie alle Infos und Leistungen der Zulassungsstellen in Augsburg Stadt und Land zusammengetragen.
    Wir haben für Sie alle Infos und Leistungen der Zulassungsstellen in Augsburg Stadt und Land zusammengetragen. Foto: Armin Weigel, dpa

    Kfz-Zulassungsstellen sind Behörden, die für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig sind und notwendige Unterlagen wie Betriebserlaubnisse ausstellen. Sie müssen also Ihr Auto immer in einer Zulassungsstelle anmelden. Wir geben Ihnen eine Übersicht zu allen Kfz-Zulassungsstellen mit Kontaktdaten und Öffnungszeiten in der Stadt Augsburg sowie im Landkreis Augsburg. Außerdem erklären wir, wie Sie einen Termin vereinbaren und stellen Ihnen alle Leistungen sowie wichtige Formulare vor.

    Kfz-Zulassungsstellen in Augsburg: Lechhausen, Haunstetten, Hochzoll, Blaue Kappe, Kriegshaber

    Die Zulassungsstellen im Stadtgebiet Augsburg befinden sich jeweils in den Bürgerbüros, in welchen alle Behördenangelegenheiten wie auch das Ausstellen von Pässen erledigt werden.

    Bürgerbüro Augsburg-Stadtmitte:

    • Adresse: An d. Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg

    Bürgerbüro Augsburg-Lechhausen:

    • Adresse: Neuburger Str. 20, 86167 Augsburg

    Bürgerbüro Augsburg-Haunstetten:

    • Adresse: Tattenbachstraße 15, 86179 Augsburg

    Bürgerbüro Augsburg-Hochzoll:

    • Adresse: Friedberger Str. 115, 86163 Augsburg

    Bürgerbüro Augsburg-Kriegshaber:

    • Adresse: Ulmer Str. 72, 86156 Augsburg

    Kfz-Zulassungsstellen in Augsburg: Öffnungszeiten, Telefon und E-Mail

    Öffnungszeiten aller Bürgerbüros:

    • Montag: 8.00 - 15.00 Uhr
    • Dienstag und Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
    • Mittwoch: 7.00 - 15.00 Uhr
    • Donnerstag: 8.00 - 17.30 Uhr

    Sie können das Service-Telefon der Zulassungstellen unter der Nummer 0821/3249999 täglich von 8.00 - 12.30 erreichen und werden dann zu dem jeweiligen Bürgerbüro weitergeleitet.

    Sie können auch eine E-Mail schreiben an die E-Mail-Adresse kfzzulassung@augsburg.de.

    Online-Termin vereinbaren bei einer Zulassungsstelle in Augsburg

    Einen Termin bei einer Zulassungsstelle Ihrer Wahl können Sie über die Webseite der Stadt Augsburg vereinbaren.

    Dort klicken Sie zunächst auf den Reiter "Kfz-Wesen" und können dann Ihr persönliches Anliegen auswählen. Sie können auch mehrere Anliegen an einem Termin erledigen; bis zu neun Stück. Anschließend erhalten Sie Informationen zu den Kosten und benötigten Unterlagen für Ihr Anliegen. Im nächsten Schritt können Sie das Bürgerbüro in Ihrer Nähe auswählen und es werden Ihnen verfügbare Termine angezeigt, aus denen Sie auswählen können. Teilweise sind schon Termine am kommenden Werktag möglich. Schließlich geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an und erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail. Dort wird Ihnen eine Nummer zugewiesen und mitgeteilt, wohin Sie sich genau an Ihrem Termin begeben sollen.

    Kfz-Zulassungsstellen für Augsburg Land: Öffnungszeiten, Telefon, E-Mail

    Für den Landkreis Augsburg gibt es zwei Zulassungsstellen: in Gersthofen und in Schwabmünchen.

    Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 0821/3102-3333 und E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@LRA-a.bayern.de

    Zulassungsstelle Gersthofen

    • Adresse: Tiefenbacherstraße 8, 86368 Gersthofen
    • Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 7.30 - 15.00 Uhr, Mittwoch: 7.30 - 11.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 17.30, Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr
    • jeden Mittwoch ist es außerdem möglich, Zulassungen ohne vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen

    Zulassungsstelle Schwabmünchen

    • Adresse: Fuggerstraße 10, 86830 Schwabmünchen
    • Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: 7.30 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 12.30 und 14.00 - 17.30 Uhr

    Termin an einer Zulassungsstelle in Augsburg Land: Gersthofen oder Schwabmünchen

    Einen Termin in einer Zulassungsstelle im Landkreis Augsburg können Sie auf der Webseite des Landratsamtes Augsburg vereinbaren.

    Auch hier wählen Sie einfach Ihr Anliegen aus, anschließend die jeweilige Zulassungsstelle. Danach werden Ihnen Terminvorschläge gemacht, aus denen Sie einen für sie passenden auswählen können. Zur Terminreservierung müssen Sie ebenfalls Ihre Kontaktdaten hinterlegen und erhalten dann eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Informationen.

    Formulare und Funktionen für Fahrzeugzulassung in Augsburg Stadt und Land: Vollmacht und Wunschkennzeichen

    Ihr Wunschkennzeichen in Augsburg Stadt können Sie auf der Webseite des Bürgerportals online reservieren. Dort können Sie mit der Kennzeichensuche auch feststellen, welche Zahlen- und Buchstabenkombinationen noch möglich sind. Auch für Augsburg Land gibt es auf der Webseite des Bürgerservices eine Kennzeichensuche.

    Können Sie nicht persönlich zu einem Termin bei der Zulassungsstelle in Augsburg erscheinen, kann das auch ein Familienmitglied oder eine andere Ihnen bekannte Person für Sie erledigen. Dazu müssen Sie nur ein Vollmachts-Formular ausfüllen. Das finden Sie mit weiteren wichtigen Formularen zur Kfz-Zulassung auf der Webseite der Stadt Augsburg.

    Alle wichtigen Formulare zum Thema Kfz-Zulassung und entsprechende Informationen zu Ansprechpartnern im Landkreis Augsburg finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

    Was kostet es, sein Auto anzumelden? Alle Leistungen der Zulassungsstellen in Augsburg

    Alle Leistungen der Zulassungsstellen in Augsburg Land finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

    Fahrzeugabmeldung

    • Abmeldung ist online über das Bürgerservice-Portal möglich oder per Einwurf in den Briefkasten „KFZ-Außerbetriebsetzungen“ vor dem Bürgerbüro Stadtmitte an der Blauen Kappe.
    • Diese Unterlagen und Gegenstände müssen Sie dafür mit in den Briefkasten werfen: Kennzeichenschilder, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), ausgefülltes Formular Einwurf Außerbetriebsetzung
    • Kosten: eine Gebühr von 7,80 Euro. Möchten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen reservieren lassen, kostet es Sie nochmals eine Gebühr von 2,60 Euro.
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Fahrzeugabmeldung".

    Adressänderung in den Fahrzeugpapieren

    • Die Adressänderung können Sie in Ihrer Zulassungsstelle erledigen lassen.
    • Benötigte Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und gültiges Ausweisdokument, bei juristischer Person zusätzlich Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    • Kosten: eine Gebühr von 12 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Adressänderung in den Fahrzeugpapieren"

    Kfz Ausfuhrkennzeichen

    • Ausfuhrkennzeichen werden für Fahrzeuge benötigt, die endgültig ins Ausland verbracht werden. Diese können Sie in Ihrer Zulassungsstelle beantragen lassen.
    • Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer, gelbe Versicherungsbescheinigung, Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
    • Kosten: Gebühr zwischen 47,70 und 81,80 Euro, zusätzlich eventuell Kosten für Schilder
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Kfz Ausfuhrkennzeichen".

    Bewohnerparkausweis / Anwohnerparkausweis

    • Ihren Bewohnerparkausweis können Sie entweder online oder in Ihrer Zulassungsstelle beantragen
    • Benötigte Unterlagen: Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I., bei erneuter Beantragung alten Parkausweis
    • Kosten: Gebühr von 30 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Bewohnerparkausweis"

    Feinstaubplakette / Europlakette

    • Sie können die Feinstaubplakette auch online bestellen
    • Benötigte Unterlagen: Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kosten: Gebühr von 5 Euro
    • Für eine Ausnahmegenehmigung für die Feinstaubplakette benötigen Sie zusätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
    • Kosten für die Ausnahmegenehmigung: Anwohner 40 Euro, gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone 50 Euro, gewerbetreibende mit Firmensitz außerhalb der Umweltzone bis zu 180 Euro, Inhaber von roten Kennzeichen 100 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf die Links "Feinstaubplakette" und "Ausnahmegenehmigung für die Feinstaubplakette".

    Kurzzeitkennzeichen

    • Das Kurzzeitkennzeichen ist nur für höchstens fünf Tage gültig. Es darf nur zu Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden und zur Durchführung der Hauptuntersuchung/ Sicherheitsprüfung.
    • Voraussetzungen: Die antragstellende Person hat ihren Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg oder der Standort des Fahrzeuges befindet sich nachweislich im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg.
    • benötigte Unterlagen: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, Angaben über einen Empfangsbevollmächtigten mit Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk der Stadt Augsburg, insofern die antragstellende Person keinen Hauptwohnsitz im Inland nachweisen kann, Kaufvertrag (als Standortnachweis), Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS), bei juristischen Personen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    • Kosten: Gebühr von 13,10 Euro, zusätzlich Kosten für Schilder
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Kurzzeitkennzeichen".

    Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

    • wird nötig bei Heirat, Scheidung
    • benötigte Unterlagen Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, Nachweis für die Namensänderung, bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    • Kosten: Gebühr von 11,30 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Namensänderung in den Fahrzeugpapieren".

    Neuzulassung KFZ (fabrikneues Fahrzeug)

    • Ihr Fahrzeug können Sie auch online über das Bürgerservice-Portal anmelden.
    • benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), falls Zulassungsbescheinigung Teil II noch nicht vorhanden: Original Kaufvertrag oder Originalrechnung, das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor der Zulassung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Kosten: Gebühr zwischen 26 und 56 Euro (ggf. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet)
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Neuzulassung".

    Reparaturkennzeichen

    • benötigte Unterlagen und Gegenstände: Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Kennzeichenschilder, das Auto muss vom TÜV abgenommen sein
    • Kosten: Gebühr von 5 Euro, zusätzlich 1 Euro für neue Plakette
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Reparaturkennzeichen".

    Technische Änderung Kfz

    • Technische Änderungen wurden am Fahrzeug vorgenommen (z. B. Kat-Einbau) und müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden
    • benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Auto muss noch vom TÜV abgenommen sein.
    • Kosten: Gebühr zwischen 16,10 und 30,00 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Technische Änderung".

    Umschreibung auswärtiges Fahrzeug auf Augsburg

    • Umschreibung auch online möglich
    • benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), Personalausweis/ Reisepass des Fahrzeughalters, Kennzeichenschilder, sofern diese nicht übernommen werden, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer, bei Firmen Gewerbeanmeldung
    • Kosten: Gebühr zwischen 26 und 56 Euro (evtl. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet)
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Umschreibung auswärtiges Fahrzeug auf Augsburg"

    Umschreibung Kfz innerhalb von Augsburg

    • Eine Umschreibung innerhalb erfolgt, wenn Sie ein Augsburger Kennzeichen auf einen anderen Fahrzeughalter ummelden. Die Umschreibung können Sie auch online vornehmen.
    • benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer, bei Firmen Gewerbeanmeldung
    • Kosten: Gebühr zwischen 26 und 56 Euro (evtl. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet)
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Umschreibung Kfz innerhalb von Augsburg"

    Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere

    • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie in jeder Zulassungsstelle vorsprechen, bei Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie wegen technischer Gründen bei der Zulassungsstelle an der Blauen Kappe vorsprechen.
    • benötigte Unterlagen: Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters, eidesstattliche Erklärung (abzugeben beim Sachbearbeiter), aktuellen Hauptuntersuchungsbericht. Bei Omnibussen und Fahrzeugen über 7,5 t Nachweis über die Sicherheitsprüfung, bei Diebstahl: bei der Polizei eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen und diese mitbringen, Bei Verlust des Kfz-Briefes/Zulassungsbescheinigung Teil II bitte den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen. Bei Verlust des Kfz-Scheines/Zulassungsbescheinigung Teil I bitte den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II mitbringen. Bei Verlusterklärung des Kfz-Scheines ohne den Fahrzeughalter, ist zwingend eine Vollmacht vom Halter über die Ausstellung und Erhalt des Ersatzdokumentes nötig
    • Kosten: bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I 41,70 Euro, bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II 79,30 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere".

    Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen

    • benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, Bescheinigung der zuständigen Polizeiinspektion, falls vorhanden zweites Kennzeichenschild
    • Kosten: Gebühr von 26,90 Euro, eventuell zusätzlich Kosten für Schilder
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen".

    Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter

    • Sie können die Wiederzulassung auch online erledigen.
    • benötigte Unterlagen: Vorlage Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II ausschließlich bei Änderung auf Saison-, Oldtimer- oder Elektro-Kennzeichen notwendig, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters, Kennzeichenschilder, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Kosten: Gebühr zwischen 26 und 56 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Wiederzulassung auf gleichen Fahrzeughalter".

    Wunschkennzeichen

    • Ihr Wunschkennzeichen können Sie online reservieren.
    • Kosten: Gebühr von 12,80 Euro
    • Alle genauen Informationen erhalten Sie durch Klicken auf den Link "Wunschkennzeichen".
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