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Verurteilter Augsburger Sexualstraftäter darf nicht mehr als Arzt arbeiten

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Verurteilter Augsburger Sexualstraftäter darf nicht mehr als Arzt arbeiten

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    Ein Augsburger Arzt musste wegen eines Sexualdelikts seine Zulassung zurückgeben.
    Ein Augsburger Arzt musste wegen eines Sexualdelikts seine Zulassung zurückgeben. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

    Der Fall sorgte Ende vergangenen Jahres für öffentliches Aufsehen: Wie berichtet, klagte ein Augsburger Arzt, der vor einigen Jahren ein Sexualdelikt begangen hatte und deshalb rechtskräftig zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, vor dem hiesigen Verwaltungsgericht gegen den Freistaat Bayern. Ihm sollte die Zulassung entzogen werden, weil er weder zuverlässig noch würdig genug sei, um den Beruf auszuüben, hieß es von der dafür zuständigen Regierung von Oberbayern. Der Mann wehrte sich zusammen mit seinem Anwalt Moritz Bode vor Gericht gegen den Bescheid. Dennoch wies die Kammer unter Vorsitz von Richter Alex Glaser die Klage zurück. Daraufhin beantragte Bode die Zulassung einer Berufung. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof reagierte eindeutig.

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