Die Stadtverwaltung will in den kommenden Monaten prüfen, welche Straßen in der Innenstadt künftig eine Tempo-30-Begrenzung bekommen. Neben einem Abschnitt auf dem Graben könnte unter anderem auch die Frölichstraße eine Beschränkung bekommen, kündigt das Tiefbauamt jetzt an. Grundsätzlich beschlossen wurde die Prüfung von Tempo 30 schon vor dem Start des Kö-Umbaus. Mit der Umsetzung wolle man aber noch warten, bis sich die Verkehrsströme eingependelt haben, so Tiefbauamtsleiter Josef Weber. Vom alten zum neuen Kö: 21 Monate in drei Minuten
Verkehrszählungen im Frühjahr
Wie berichtet will die Stadt im Lauf des Frühjahrs Verkehrszählungen machen, um Aufschluss darüber zu bekommen, wo es durch den Kö-Umbau Verkehrsverlagerungen gegeben hat. In der Stettenstraße, die laut Prognosen eigentlich entlastet werden sollte, scheint es etwa mehr Verkehr zu geben. Am Graben hingegen wurde eine Steigerung vorhergesagt, die wohl auch eingetreten ist. „Wir werden dann prüfen, auf welchen Straßen Tempo 30 machbar und sinnvoll ist. Dafür werden wir noch einmal ein Jahr brauchen“, so Weber.
Von der Prüfung betroffen sind laut Stadtratsbeschluss neben dem Graben die Frölichstraße samt Pferseer Unterführung, die Sieglinden- und die Schlettererstraße. An der Blauen Kappe und in der Konrad-Adenauer-Allee samt Fuggerstraße gilt mittlerweile ohnehin Tempo 30. Die Regelung geht auf einen Antrag der Grünen zurück, die in Anlehnung an den Siegerentwurf zur Kö-Planung eine komplette Tempo-30-Zone in der Innenstadt wünschten. Als Kompromiss kam schließlich das Prüfprogramm heraus.
"Tempo-30-Beschränkung muss begründbar sein"
„Wir werden uns mit der Polizei und dem Umweltamt wegen des Lärmschutzes abstimmen. Eine Tempo-30-Beschränkung muss begründbar und somit rechtlich auch haltbar sein“, sagt Weber. Andernfalls könnten Bürger gegen einen solchen Erlass klagen. Bei der Sieglindenstraße scheint die Stadt Bedenken zu haben. In der Frölichstraße wäre eine Tempo-Beschränkung wegen des Diako-Krankenhauses begründbar, am Graben zumindest abschnittsweise wegen des angrenzenden Jakobsstifts.
Eine flächendeckende Beschränkung auf Tempo 30 in der Innenstadt ist hingegen unwahrscheinlich. Rechtlich, so die Stadt, sei dies gar nicht möglich. Hauptverkehrsstraßen ab einer bestimmten Breite dürfen nicht auf Tempo 30 reduziert werden, heißt es. Baureferent Gerd Merkle (CSU) hatte 2010 auch zur Diskussion gestellt, in der Umweltzone zwischen 22 und 6 Uhr im Rahmen eines Pilotprojekts Tempo 30 anzuordnen.
In Berlin gibt es ein entsprechendes Konzept. Eine Mehrheit fand die Idee in Augsburg zwar nicht, ganz vom Tisch ist sie aber auch nicht. Es soll noch einen Anhörungstermin geben, bei dem ein Vertreter der Berliner Verwaltung über die Erfahrungen berichtet. Zuletzt, so das Tiefbauamt, sei man mit dem Kö-Umbau und Innenstadtumbau vollauf beschäftigt gewesen.
Die überwiegende Mehrheit der Augsburger Straßen liegt heute in einer Tempo-30-Zone oder im verkehrsberuhigten Bereich. „Bei Wohngebieten ist das heute eigentlich Standard, so Reinhard Staudenmayer, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. Auch größere Straßen wie die Augsburger Straße in Pfersee haben inzwischen eine Tempo-30-Beschränkung, ohne in einer Zone zu liegen.