Der Augsburger Stadtrat Peter Hummel (Freie Wähler) hat gegen den Freistaat geklagt, da die bayerische Polizei ihn seit Ende 2020 erkennungsdienstlich behandeln will. Bei einer solchen Behandlung werden in der Regel personenbezogene und biometrische Daten von Verdächtigen aufgenommen, es werden also etwa Größe und Gewicht der Person festgestellt und Fingerabdrücke von ihr abgenommen. Am Dienstag beschäftigte sich eine Kammer des Verwaltungsgerichtes Augsburg mit der Klage des Kommunalpolitikers. Hintergrund des Verfahrens sind strafrechtliche Vorwürfe gegen Hummel, die seit 2019 im Raum stehen.
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