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Tipps: Silvester: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

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Silvester: Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

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    Lärm, Feuerwerk und Alkohol gehören vielerorts dazu, wenn ins neue Jahr gefeiert wird. Doch die Ausgelassenheit bringt Gefahren mit sich. Zudem ist

    Feuerwerk am Augsburger Rathausplatz verboten

    Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen in einigen Bereichen der Augsburger Innenstadt zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Betroffen sind Straßen und Plätze, auf denen die Buden des Christkindlesmarktes stehen. Gefährdet sind auch Brunnenabdeckungen. Ebenfalls ein Verbot gibt es auf dem Willy-Brandt-Platz vor der City-Galerie wegen des "Winterlandes". Betroffen sind im Detail Rathausplatz, Philippine-Welser-Straße, Martin-Luther-Platz, Maximilianstraße (zwischen Perlachberg und Apothekergässchen), Königsplatz um den Manzu-Brunnen, Unter dem Bogen mit anschließendem Teilbereich der Annastraße, Steingasse zwischen Rathausplatz und Hausnummer 8, Moritzplatz und

    Verstöße können mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Ein generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt wie in einigen anderen Städten gibt es in Augsburg nicht.

    Feuerwerk in Thaining künftig verboten

    Der Thaininger Gemeinderat hat ein Feuerwerkskörper-Verbot für das Ortszentrum beschlossen. Aufgrund der benachbarten landwirtschaftlichen Gebäude gelte dies verstärkt und vor allem im Bereich des Jugendhauses. Dort kommen gegen Mitternacht zahlreiche Thaininger zusammen, um das neue Jahr zu begrüßen. Von nun an ist es untersagt, an dieser Stelle Silvester-Feuerwerk jeglicher Art zu zünden.

    Nördlingen: Appell an Bürger

    Im vergangenen Jahr durften an Silvester in der NördlingerAltstadt überhaupt keine Feuerwerkskörper angezündet werden. Heuerfordert die Stadt die Bürgerinnen und Bürger nur dringend auf, ausSicherheitsgründen vom Abbrennen von Feuerwerk in diesem Bereichabzusehen. Wie Ordnungsamtsleiter Jürgen Landgraf erläuterte,dürfte nämlich Feuerwerk der Klasse 1 (Kleinstfeuerwerk, das nicht indie Luft steigt), nach der aktuellen Rechtslage auch in der Altstadtverwendet werden.

    Zudem geben verschiedene Versicherer wie die Arag und Ergo Tipps rund um Silvester:

    Silvester darf es laut werden

    Zum Neuen Jahr hat die Tradition Vorrang vor nächtlicher Ruhe. Da das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ein alter Brauch ist, der zudem von den meisten Menschen freudig begangen wird, muss die lärmempfindliche Minderheit sowohl den Krach von Böllern und Co. als auch von feiernden Nachbarn in der Silvesternacht dulden - bis zwei Uhr nachts darf der Trubel gut und gerne dauern.

    Feuerwerkskörper sicher aufbewahren

    Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvester-Böller müssen auch sicher vor Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein elfjähriges Mädchen ein Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden erlitten hatte. Ein 13-jähriger hat ihr die Silvesterböller nachgeworfen.Die Mutter des Jungen musste ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 1 000 Euro zahlen, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war.

    Der Kauf von Feuerwerkskörpern

    In Deutschland erhältliche Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen sein. In den öffentlichen Verkauf gelangen die Feuerwerkskörper der Klassen I und II. Feuerwerkskörper der Klasse I, etwa Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalisches Feuer, dürfen das ganze Jahr über verkauft werden. Feuerwerkskörper der Klasse II (Beispielsweise Knallfrösche, China-Böller, Leuchtraketen) dürfen erst ab 29. Dezember und nur an Volljährige verkauft werden.

    Der sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern

    Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper eine ausreichend lange Zündschnur haben und daraufhin überprüft werden, ob sie unbeschädigt sind. Zum Starten von Raketen sollte der Stab in eine Flasche, ins Gras oder einen Schneehaufen gesteckt werden. Auch sollte man darauf achten, wohin die Rakete geschossen wird.

    Autos aus der Gefahrenzone bringen

    Die Unmengen an Knallern, Böllern und Raketen können großen Schaden anrichten, warnt Haftpflichtexpertin Tanja Cronenberg von Ergo. "Denken Sie deshalb unbedingt schon am Nachmittag des 31. Dezembers daran, Ihr Auto 'in Sicherheit' zu bringen." Geeignete Abstell-Orte seien in der Regel die eigene Garage, eine nicht allzu belebte Seitenstraße oder ein wenig frequentierter Parkplatz.

    Brandschäden und Vandalismus vorbeugen

    Um die Brandgefahr durch fehlgeleitete Geschosse möglichst gering zu halten, sollten Garten- und Balkonbesitzer auch einen prüfenden Blick vor die Tür riskieren: "Trockene Pflanzenreste, offen gestapeltes Feuerholz oder abgedeckte Sonnenliegen sind alles andere als silvestertauglich", warnt Cronenberg. Denn um dies in Brand zu setzen, reiche gerade bei kalten Temperaturen oft schon ein kleiner Funke. Um Schäden durch Silvester-Vandalismus zu vermeiden, sollten zudem alle Mülltonnen sicher versteckt und Briefkästen nach Möglichkeit versiegelt werden.

    Feiern ohne Pannen

    Damit die fröhliche Silvester-Party mit Freunden und Familie nicht schon vor Mitternacht ein jähes Ende nimmt, empfiehlt die Expertin, auch bei Tisch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So sollten Gastgeber, die etwa auf das traditionelle Silvester-Fondue setzen, keinesfalls Spiritus oder gar Benzin als Brennmittel verwenden. "Leicht entsteht dabei nämlich eine Stichflamme, die schlimmstenfalls noch das heiße Fett in Brand setzt." Wesentlich sicherer seien speziell erhältliche Brennpasten. Auch Silvester-Deko birgt Gefahren: Unachtsam gezündetes Tischfeuerwerk oder fröhlich umher geschwungene Wunderkerzen können Luftschlangen, Papiergirlanden und Konfetti entzünden. Ein griffbereiter Feuerlöscher.

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