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Foto: Silvio Wyszengrad
Foto: Silvio Wyszengrad

Tarifreform
19.01.2018

Stadtwerke antworten auf Leserfragen

Warum die Kurzstrecke nur fünf Haltestellen umfasst und wo die Streifenkarten umgetauscht werden können.

Viele Leser haben sich in den vergangenen Wochen in Leserbriefen zur Tarifreform des AVV geäußert. Dabei kamen immer wieder ähnliche Fragen auf. Die Lokalredaktion hat sie den Stadtwerken gestellt und folgende Antworten bekommen:

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Warum kann man das Kurzstreckenticket, gültig für die Einstiegshaltestelle und maximal vier weitere Haltestellen, nicht in der Straßenbahn kaufen?

Unseren Fahrgästen sind Pünktlichkeit und Erreichen von Anschlüssen sehr wichtig. Das zeigen uns auch Fahrgastbefragungen. Deshalb wollen wir in den Straßenbahnen, die viele Menschen schnell befördern sollen, möglichst wenig Fahrscheine verkaufen. Deshalb gibt es an jeder Straßenbahnhaltestelle einen Fahrscheinautomaten. Wer ein Smartphone hat, kann Einzelfahrscheine und Streifenkarten am einfachsten über die swa Fahrinfo-App lösen.

Warum gilt dieses Kurzstreckenticket nicht auch für die Bahn, dort vielleicht nur für zwei Haltestellen?

Anders als etwa bei den U-Bahnen in München, wo die Kurzstrecke für zwei Haltestellen gilt, liegen die Haltestellen der Deutschen Bahn in Augsburg, vor allem aber im Umland teil sehr weit auseinander, mitunter mehrere Zonen. Das ist dann natürlich keine Kurzstrecke mehr.

Warum wurden die Wochentickets abgeschafft?

Der AVV hatte den Auftrag, den Tarif verständlicher zu machen und zu vereinfachen. Das war auch ein Wunsch, den viele Fahrgäste in Kundenbefragungen äußerten. Daher musste das Ticketangebot reduziert und damit Fahrausweisarten abgeschafft werden. Die Entscheidung fiel dabei auf die Ticketarten mit der geringsten Nachfrage.

Warum kann man die alten Streifenkarten nur im Bahnbetriebshof umtauschen, wo viele Mitarbeiter angeblich gar nicht darüber Bescheid wissen?

Wir hatten nach der letzten Tarifänderung Mitte Juni 2017 die Übergangsfrist, in der die alten Streifenkarten abgefahren werden konnten, auf ein halbes Jahr bis Ende 2017 verlängert. Hintergrund war, dass wir einen Umtausch zum jetzigen Zeitpunkt weit gehend vermeiden wollten.

In den ersten beiden Wochen nach der Reform war im Kundencenter am Königsplatz ein erheblicher Andrang von Fahrgästen, die wegen der neuen Tarife beraten werden wollten. Deshalb haben wir den Umtausch in der Lechhauserstraße angeboten. Seit einer Woche wird auch wieder am Kö umgetauscht. Es müssen nur Streifenkarten umgetauscht werden, die vor dem 11. Juni 2017 gekauft wurden (Preis 10,30 Euro ). Alle seitdem gekauften Karten zum Preis von 10,80 Euro sind gültig – der Preis hat sich im Januar nicht geändert.

Könnte man das 9-Uhr-Abo nicht schon ab 8 oder 8.30 Uhr freigeben?

Dann gibt es Verlagerungen von den normalen Abos auf das 9-Uhr-Abo mit den entsprechenden Einnahmeausfällen, die auch durch mehr Fahrgäste nicht kompensiert werden könnten.

Wir müssten dann ja gerade in den Spitzenzeiten am Morgen, wenn alle Busse und Straßenbahnen im Einsatz und gut gefüllt sind, die Kapazitäten zusätzlich erhöhen. Mit dem günstigen 9-Uhr-Abo wollen wir vielmehr einen Anreiz schaffen, dass diejenigen, denen es möglich ist, erst nach der Spitzenzeit morgens fahren – und so die Nutzung der Fahrzeuge gerade am Vormittag verbessern.

Die Antworten gab Stadtwerke-Sprecher Jürgen Fergg.

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