Tarifplan
01.12.2017

Nur noch eine Zone

Für Gelegenheitskunden ist das die gravierendste Änderung – und eine teure obendrein

Im Augsburger Stadtgebiet gibt es aktuell zwei Tarifzonen. Zone 10 ist ein mehr oder weniger kreisförmiges Gebiet mit etwa zwei Kilometern Radius rund um den Königsplatz, Zone 20 ist der daran anschließende Ring, der bis zur Stadtgrenze und darüber hinaus reicht. Der Nachteil: Vor Fahrtantritt musste man schauen, ob man eine Zonengrenze überfährt. Teils kam es so auch zu Ungerechtigkeiten. Überfuhr man die Zonengrenze auch nur um eine Haltestelle, war der doppelte Fahrpreis fällig.

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Das ganze Stadtgebiet Augsburg samt der angrenzenden Städte Gersthofen, Neusäß, Stadtbergen und Friedberg wird für Fahrgäste mit Einzelfahrausweis oder Streifenkarte zu einer einzigen Tarifzone. Somit ist ein einheitlicher Fahrpreis zu zahlen. Der gravierende Nachteil: Fahrten werden prinzipiell doppelt so teuer, weil künftig immer Preisstufe 2 zu zahlen ist. Konkret bedeutet das: Der Einzelfahrschein in Preisstufe 1 entfällt, ein Fahrschein in Preisstufe 2 kostet 2,90 Euro. Bei Streifenkartennutzern gilt, dass sie künftig zwei Streifen für eine Fahrt zu stempeln haben. Ein Streifen ist gleichwertig mit dem neu eingeführten Kurzticket (siehe unten), das die Härten der Zonenstreichung etwas abmildern soll.

Es gibt eine Ausnahme, die für Verwirrung sorgen dürfte: Bei Monats- und Schülerwochenkarten sowie bei den Abos gibt es nach wie vor die Möglichkeit, zwischen zwei Preisstufen zu wählen (Preise siehe Artikel unten rechts).

Eines der Ziele der Tarifreform ist, das Tarifsystem gerechter und einfacher zu machen. Dass bestimmte Ungerechtigkeiten beseitigt werden, ist zwar richtig, aber dafür gibt es Ungerechtigkeiten an anderer Stelle. Im Stadtgebiet werden stempelnde Fahrgäste mitunter 100 Prozent höhere Preise zahlen.

Was die Region betrifft, ergibt sich noch einmal ein anderes Bild: Im Umland wird das Zonensystem auch vereinfacht, dafür gibt es weniger Wahlmöglichkeiten für Fahrgäste mit Abonnement. Sie bezahlen künftig mitunter mehr und dürfen dafür auch weitere Strecken fahren, doch ob sie es tatsächlich benötigen, kommt auf den Einzelfall an.

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