Unverständnis von Händlern über die Stadtpolitik in Augsburg war in den vergangenen Monaten immer wieder zu hören. Geschäftsleute fühlten sich teils gegängelt. Man habe mitunter das Gefühl, hieß es, die Stadt wolle mehr verhindern als zulassen. In dieser Richtung hatte sich zuletzt auch Geschäftsmann Thomas Bahner geäußert, der das Schuhgeschäft Hartlmaier schließt. Geärgert haben sich Händler auch darüber, dass sie vor ihren Geschäften kaum Werbung machen dürfen. „Jede noch so kleine Aktion bedarf einer Abstimmung“, klagte ein Geschäftsmann. Nun kommt Bewegung in das Thema. Die Stadt hat angekündigt, Händlern entgegenzukommen. Anträge sollen vereinfacht werden. Es gibt einen einjährigen Pilotversuch.
Das Ergebnis geht auf interne Beratungen mit einem Teil der Geschäftsleute zurück. Der Innenstadtgewerbebeirat war beteiligt. Dessen Vorsitzender Ulrich Mayer, Geschäftsführer vom Spirituosengeschäft No.7, sagt: „Wir können nun durch Aktionen vor den Geschäften wieder stärker nach außen sichtbar werden.“
Das Vorgehen soll künftig einfacher werden. Es geht darum, Aktionsflächen zu beantragen. Konkret: Gewerbetreibende können diese Flächen von bis zu vier Quadratmetern vor ihrem Ladengeschäft beantragen, ohne bereits konkrete Termine festzulegen. Eine Aktion kann an bis zu zwei zusammenhängenden Tagen durchgeführt werden. Die Anzahl der Aktionstage im Jahr ist nicht begrenzt. Die Regelung sieht außerdem vor, dass Anträge bis zu sechs Monate im Voraus gestellt werden können. Der finale Termin muss erst zwei Tage vor der geplanten Aktion gemeldet werden.
Einige Geschäftsleute äußerten auch, dass städtische Ordnungskräfte in der Vergangenheit nur darauf gewartet hätten, Aktionsflächen gezielt zu kontrollieren. Es habe sogar Situationen gegeben, in denen ein Meterstab gezückt wurde. Ordnungsreferent Frank Pintsch (CSU) kennt diese Klagen. Er möchte nun in Abstimmung mit dem Wirtschaftsreferat moderate Töne anschlagen: „Die unkomplizierte Beantragung, die den Gewerbetreibenden Planungssicherheit und schnelle Handlungsspielräume ermöglicht, ist zentral.“ Damit biete man eine flexible Lösung, „die den Gewerbetreibenden auch erlaubt auf Wetter- und Personalsituation zu reagieren“.
Handel in Augsburger Innenstadt: Nicht jede Aktion wird aber stattfinden können
Pintsch weist darauf hin, dass auch künftig nicht jede Aktion zugelassen werde: „Während der Beantragung prüft das Ordnungsamt grundsätzliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Anfahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr.“ Die Sicherheit müsse gewährleistet sein, so der Referent. Die Innenstadt sei jedoch ein Ort für Handel, Begegnung und Erlebnis. „Dies möchten wir als Stadt durch die passenden Rahmenbedingungen stärken.“
Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle sagt: „Wir schaffen neue Möglichkeiten, Sichtbarkeit und Kundenkontakt durch kreative Aktionen vor Geschäften zu erhöhen.“ Man setze darauf, dass die flexible Lösung punktet. Gute Erfahrungen aus Pilotphasen habe man während der Coronapandemie gemacht: „Erfolgreiche Konzepte wie die erweiterten Außenbewirtungsflächen haben nachhaltige positive Effekte erzielt.“
Noch ist offen, wie sich die Aktionen der Händler auf das Stadtbild auswirken. Geschäftsmann Ulrich Mayer appelliert insofern an die Kollegen: „Der öffentliche Raum ist ein wertvolles Gut und wichtiger Gradmesser für die Attraktivität der Innenstadt. Nur ansprechende Aktionen und Gestaltungselemente von Seiten der Gewerbetreibenden wirken sich positiv auf das Einkaufserlebnis und die städtebauliche Qualität aus.“
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