Die Stadt Augsburg will Geschäften und Lokalen in der Innenstadt testweise den Verkauf von Waren außerhalb der eigenen Räume erlauben. Läden könnten dann ihr Sortiment im Freien präsentieren und verkaufen können, etwa vor dem Ladengeschäft. Dies soll in einer einjährigen Pilotphase an maximal drei Tagen möglich sein. „Vorgesehen ist nicht, dass das jeder Laden an drei Tagen im Jahr beliebig macht“, so Baureferent Steffen Kercher (parteilos). Es gehe um spezielle Anlässe wie die Lightnights. Wenn man einen Effekt erzielen wolle, dann müssten die Händler gemeinsame Sache machen.
Einen Test hatte der Innenstadtgewerbebeirat, in dem unter anderem der Handel vertreten ist, gewünscht. Bisher widerspricht ein solches Angebot den städtischen Regeln für die Innenstadt. Man nehme zur Kenntnis, dass es Handel und Gastronomie schwerer haben, so die Stadt. Mit dem Vorstoß soll der Handel seine Wahrnehmbarkeit erhöhen können. Man wolle sehen, wie das Angebot wahrgenommen werde und welche Auswirkungen es auf Stadtbild haben werde.
Die Stadt hatte 2014 parallel zur Fußgängerzonensanierung eine Gestaltungsrichtlinie beschlossen, um für eine gewisse Ästhetik zu sorgen. 2023 gab es eine Fortschreibung, die etwa Gastronomen mehr Freiheiten bei der Außenbewirtung gab. In einem weiteren Schritt wurden dann auch Schaufenstermonitore erlaubt. Man halte an der Notwendigkeit einer Richtlinie trotz der Lockerungen fest, so die Stadt. In der Vergangenheit gab es durchaus auch Kritik von Bürgern, die sich über zu aufdringliche Werbereiter von Geschäften auf dem Bürgersteig beschwerten.
Die Stadt hat also erlaubt an 3 Tagen in einem ganzen Jahr mal den ausenverkauf zu erlauben. Wow, da hat sich die Stadt aber aus dem Fenster gelehnt.
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