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Tennis in Augsburg: Trotz geringem Infektionsrisiko: Spielverbot in Tennishallen bleibt

Tennis in Augsburg

Trotz geringem Infektionsrisiko: Spielverbot in Tennishallen bleibt

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    So schnell werden die Tennishallen wie hier beim TC Schießgraben nicht öffnen. Per Gerichtsurteil wurde das Spielverbot jetzt bestätigt.
    So schnell werden die Tennishallen wie hier beim TC Schießgraben nicht öffnen. Per Gerichtsurteil wurde das Spielverbot jetzt bestätigt. Foto: Ulrich Wagner

    Wut, Verärgerung und Unverständnis herrscht zum großen Teil bei den bayerischen Tennisvereinen und Betreibern nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Der hatte dem Eilantrag zur Aufhebung des Tennisverbots in Hallen nach über siebenwöchiger Bearbeitungszeit eine Absage erteilt. Tennishallen in Bayern müssen zur Kontaktvermeidung weiterhin geschlossen bleiben. Sportler aus Augsburg sind fassungslos - und kämpfen von Woche zu Woche ums Überleben.

    Spielverbot in Tennishallen: Geringes Infektionsrisiko im Gerichtsurteil nicht entscheidend

    Vor allem die Urteilsbegründung hat die Betroffenen und den Präsidenten des Bayerischen Tennisverbands (BTV) fassungslos gemacht. Denn das geringe Infektionsrisiko, das die Ausübung des Tennissports mit sich bringt, sei dabei nicht entscheidend gewesen, „Wir sind über dieses Urteil und insbesondere über die Urteilsbegründung sehr enttäuscht und verärgert“, schrieb BTV-Präsident Helmut Schmidbauer in einer Stellungnahme. „Wenn die geringe beziehungsweise praktisch nicht vorhandene Infektionsgefahr des Tennissports keine Rolle mehr spielt, wenn die Bewertung des Infektionsrisikos an sich bei Verbotsmaßnahmen keine maßgebliche Rolle mehr spielt, ist die Grundlage für eine aus unserer Sicht notwendige individuelle Betrachtung der Infektionsschutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt und jegliche Willkür wäre juristisch gedeckt.“

    Tennis in Bayern: Kein einziger Fall einer Corona-Ansteckung bekannt

    Alle Vereine und Tennisanlagen hätten erforderliche Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien umgesetzt, die im Sommer auch erfolgreich funktioniert hätten. So sei, laut BTV-Stellungnahme, bisher auch kein einziger Fall einer Corona-Ansteckung auf einer Tennisanlage bekannt.

    Auch die Augsburger Tennisvereine und -betreiber wie die DJK Lechhausen, der TC Schießgraben oder der TC Augsburg können die Argumentation des Gerichts nicht nachvollziehen. Vor allem weil in Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen, Brandenburg und Hessen das Tennisspielen gemäß den Hygieneregeln im Indoorbereich weiterhin erlaubt ist. „Ich bin stinksauer. Und das geht mehreren Vereinen so“, findet Bernd Waldhier, Tennisabteilungsleiter bei der DJK Lechhausen deutliche Worte, „wir kämpfen von Woche zu Woche, um zu überleben. Und statt dass man uns da unterstützt, wird uns ein Prügel nach dem anderen zwischen die Füße geschmissen. Wir haben Konzepte, die greifen, und wir könnten diese auch noch erweitern. Das Problem ist nur, dass die bayerische Staatsregierung einfach nicht will.“

    Nicht nur Tennis leidet unter Spielverbot: Ähnliches Urteil für den Golfsport

    Auch Manfred Schabert, 2. Vorsitzender des TC Schießgraben, der seine neue Tennishalle im Dezember 2019 eröffnet hat, hadert mit der Situation: „Ich verstehe nicht, warum man die einzelnen Sportarten nicht differenziert betrachten kann“, sagt er und verweist auf das ähnliche gefällte Urteil für den Golfsport vergangene Woche. „Das versteht doch niemand mehr. Aber das müssen wir akzeptieren“, so Schabert. Der BTV teilte jedoch mit, dass er sich weitere juristische Schritte vorbehält.

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