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Silvester in Augsburg: Böllerverbotszone in der Innenstadt

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Augsburg begrüßt das neue Jahr – aber ohne Böller in der Innenstadt

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    Feuerwerk über der Stadt: Augsburg wird den Jahreswechsel ausgelassen feiern. In großen Teilen der Innenstadt gibt es ein Feuerwerksverbot, das teils jedoch immer wieder missachtet wird.
    Feuerwerk über der Stadt: Augsburg wird den Jahreswechsel ausgelassen feiern. In großen Teilen der Innenstadt gibt es ein Feuerwerksverbot, das teils jedoch immer wieder missachtet wird. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Die Wetterprognose für den Jahreswechsel in Augsburg klingt gut: In der Silvesternacht bleibt es trocken, mit Regen und Schnee ist nicht zu rechnen. Sollte es eine klare Nacht sein, wäre das Feuerwerk sehr gut zu sehen. Dass es die Menschen im Stadtgebiet krachen lassen, hat sich in den Vorjahren stets gezeigt. Die Stadt Augsburg weist darauf hin, dass die Böllerei in großen Teilen der Innenstadt verboten ist. Es kann Geldbußen geben, heißt es. Flächendeckende Kontrollen sind allerdings nicht zu erwarten. Ordnungsdienst und Polizei sind aber im Einsatz, um bei gravierenden Verstößen einzuschreiten.

    Die Verbotszone der Silvesterböllerei ist festgelegt. Es ist der gesamte Bereich zwischen Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee einschließlich der genannten Straßen.

    Ordnungsreferent Pintsch erläutert das Vorgehen der Stadt Augsburg

    Verboten ist es zudem, Flaschen mitzunehmen. Auf Anfrage erläutert Ordnungsreferent Frank Pintsch, dass es sich um Vorgaben handle. In diesem Fall hätten Ordnungsdienst und Polizei die Möglichkeit einzuschreiten. Es gehe darum, schlimmste Auswüchse zu verhindern. Pintsch betont: „Man kann nicht erwarten, dass Polizei und Ordnungsdienst die Einhaltung des Verbots an jeder Stelle kontrollieren.“ Man wolle die Menschen feiern lassen.

    Die Stadt erinnert an die Handhabe für einzelne Orte, wie sie im Übrigen für das gesamte Jahr gelte. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist es verboten, Raketen, Böller und Co. zu zünden. Grundsätzlich gilt: Feuerwerkskörper dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. 

    Nach dem großen Knall folgt der Silvestermüll

    Schattenseiten des Jahreswechsels sind im Stadtgebiet in den Morgenstunden zu erleben, sofern man frühzeitig aufsteht. Unendlich viel Müll liegt auf Straßen. Mitarbeiter des städtischen Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs (AWS) rücken nach einer für sie kurzen Silvesternacht aus.

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