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Schwulenhasser treten auf Männer ein: Augsburger Kö-Schläger soll beteiligt sein

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Schwulenhasser treten auf Männer ein: Kö-Schläger soll beteiligt sein

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    Tatort in der Augsburger Maxstraße: Hier soll eine Gruppe junger Männer zwei Nachtschwärmer brutal attackiert haben.
    Tatort in der Augsburger Maxstraße: Hier soll eine Gruppe junger Männer zwei Nachtschwärmer brutal attackiert haben. Foto: Ina Marks/Daniel Karmann, dpa

    Während sie immer wieder auf die beiden Opfer am Boden eintraten, sollen sie sie als „Schwuchtel“ beschimpft haben. Eine fünfköpfige Gruppe junger Männer soll aus homophoben Gründen zwei Männer in der Augsburger Innenstadt nachts brutal zusammengeschlagen und erheblich verletzt haben. Die Polizei hatte von der Tat, die sich vor einer Woche in der Maximilianstraße ereignet hatte, berichtet. Nun nimmt der Fall aber ungeahnte Ausmaße an. An der Gewaltattacke soll nach Informationen unserer Redaktion ausgerechnet der Straftäter beteiligt sein, der im Dezember 2019 am Augsburger Königsplatz einem Mann einen tödlichen Faustschlag verpasst hatte. Halid S. war erst vor Monaten aus der Haft entlassen worden.

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    24 Kommentare
    Franz Wagner

    Waum wird man solche Gewalttäter nicht los? Denen würde ich den Deutschen Pass entziehen und ab ins Flugzeug....

    Klaus Huber

    Die Nachsichtigkeit des einen oder anderen Richters geht meines Erachtens nach zu weit.

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    Richard Merk

    Herr Kitirk, ihre Unterstellung ist ziemlich krass und nichts anderes als eine bösartige Unterstellung.

    Richard Merk

    Urteile sind von Richtern nicht nach Gefühl oder Emotionen zu fällen, sondern nach bestehenden Gesetzen. Nur auf diese Weise ist unsere Rechtsprechung eine der Besten.

    Maria Reichenauer

    Die Taterdächtigen sind auf der Flucht, aber die Zeitung weiß, dass unter ihnen Halid S. sei? Wie passt das zusammen? Hat die Zeitung Informanten oder vermutet sie oder sagt das die Polizei? An den beiden Kommentaren sieht man, zu welchen Reaktionen "nicht wissen, aber vermuten" führen. Also bitte liebe AZ – keine Spekulationen, sondern das berichten, was man gesichert weiß. Das heißt nicht, dass ich diesen Halid S. in Schutz nehme. Ich kenne ihn nicht und kann über ihn deswegen nicht urteilen. Sollte er beteiligt gewesen sein, hat er offensichtlich ein Gewaltproblem und gehört in gewahrsam oder Behandlung oder beides.

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    Florian Finkl

    Ihr Kommentar ist menschenverachtend! Wieso gehen Sie nicht darauf ein, dass hier eine Gewalttat aus Homophobie stattgefunden hat. Es ist kein Geheimnis, dass gerade arabisch-stämmige junge Männer in diesem Zusammenhang sehr negativ sozialisiert sind und das ist ein großes Problem! Mittlerweile kann ein homosexueller Mensch nicht mehr sicher durch Straßen gehen und Sie machen sich Sorgen, dass es nur gleich wieder Rassismus sein könnte, wenn man so eine Problematik anspricht und darüber schreibt. Schon das sie nur von Gewahrsam und Therapie schreiben, spricht für Ihr Menschenbild. Es hat eine Gewalttat stattgefunden und der Täter muss eine gerechte Strafe erhalten und wer in einem freien Land leben will und mit den Freiheiten nicht umgehen kann, gehört wenn möglich aus dem Land verwiesen.

    Maria Reichenauer

    Herr Finkl, bevor Sie mir menschenverachtende Äußerungen unterstellen, lesen Sie bitte, was ich geschrieben habe. Mir geht es nicht um die Tat, die natürlich schrecklich ist. Ich habe auch nicht Rassismus ins Spiel gebracht, sondern ich habe kritisiert, dass die AZ ungenau berichtet. Wenn Täter auf der Flucht sind, woher weiß die Zeitung, dass dieser Halid S. dabei war? Weiß Sie es von der Polizei, ist es Hörensagen oder was? ICh habe als Leser ein Recht darauf, dass sich eine Berichterstattung nicht in vagen Vermutungen ergeht, sondern das berichtet, was gesichert ist. Dass jede Gewalttat eine zuviel ist, darüber brauchen wir nicht reden, und dass ich Angriffe auf Homosexuelle nicht toleriere, auch darüber brauchen wir nicht reden.

    Rimma Dralle

    Und was widerspricht sich in der Aussage, dass Halid S. jetzt auf der Flucht ist, trotzdem aber bekannt ist, dass er die Männer geschlagen hat?

    Thomas Thürer

    Sehr geehrte Frau Reichenauer, Sie fragen nach dem menschenverachtendem Inhalt Ihres Kommentars, und stellen dann fest „ „Mir geht es nicht um die Tat, …“. Genau! Ihnen geht es nicht um die Tat und was die Vielzahl dieser Taten mit unserer Gesellschaft macht. Ihnen geht es auch nicht um die Opfer, denen Sie keinen Buchstaben widmen. Ihnen geht es mal wieder ausschließlich um die Täter, denen Sie Schutz und Aufmerksamkeit widmen.

    Maria Reichenauer

    Herr Thürer, wie immer ist Ihr Kommentar eine grobe Unterstellung. Aber das bin ich von Ihnen mittlerweile gewohnt, haben mir ja schon so vieles unterstellt. Sie wissen nichts und verstehen nichts, nicht worum es mir geht und nicht den Unterschied zwischen Tatsachen und Spekulationen. Genau und Buchstaben für Buchstaben lesen würde Sie davor bewahren, solchen Blödsinn zu schreiben. Dass ein Kommentar von mir Sie einfach triggert – geschenkt, machen Sie weiter so, so habe ich auch noch was zum Lachen.

    Richard Merk

    Herr Finkl, Frau Reichenauer hat völlig recht. Dabei von menschenverachtend zu sprechen ist völlig grundlos und zeigt lediglich ihre emotionsgeladene Wut. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft haben ihre Erkenntnisse abgeschlossen und schon entstehen Behauptungen und Unterstellungen. Wir sollten wirklich alle sehr froh sein, dass emotionsgeladene Vorverurteilungen seit 76 Jahren vermieden werden müssen. Ich bin überzeugt dass in dem Fall Polizei und Staatsanwaltschaft ihrer Aufgabe gerecht werden. Warten sie ganz einfach ab.

    Richard Merk

    Herr Thürer, um was geht es Ihnen? Stört sie es denn weil Frau Reichenauer die Sachlage sachlich darstellt? Mir scheint eher dass sie emotionsgeladene Vorverurteilungen vorziehen. Auch in dem Artikel der AA werden lediglich Aussagen der Opfer und Vermutungen wider gegeben. Dass daraus bösartige Unterstellungen entstehen hätte die AA eigentlich vorher wissen müssen. Es dürfte doch gar nicht so schwer sein erstmal die Erkenntnisse von Polizei und Staatsanwaltschaft abzuwarten. Das Urteil sprechen dann schon unsere Gerichte.

    Konrad Wagner

    Der AZ "Spekulationen" oder "vage Vermutungen" zu unterstellen, scheint mir aus der Luft gegriffen - zumal im Bericht zu lesen ist, dass der Redaktion Informationen vorliegen. Vor allem lenkt dies aber vom eigentlichen Thema ab. Dass überregionale Medien über die Gewalttat berichten (SZ, Welt, FAZ, NTV), zeigt die Dimension: Es reicht offensichtlich, erkennbar homosexuell zu sein, und schon kann man nicht mehr sicher abends ausgehen. Im schlimmsten Fall deuten sich hier Risse in der Gesellschaft an, welche tiefer reichen.

    Gerold Rainer

    Die hochagressiven jungen Männer, die bei der kleinsten Provokation explodieren, tragen nicht die alleinige Schuld für die regelmäßigen gewalttätigen Ausraster. Schuld sind auch die Entscheidungsträger, welche die Öffentlichkeit nicht mit geeigneten Maßnahmen ausreichend vor diesen Verbrechern schützen. Schuldig machen sich auch alle, die das Problem öffentlich regelmäßig kleinreden.

    Maja Steiner

    Ich stimme Frau Reichenauer insofern zu als ich die an die Öffentlichkeit transportierte Information auch für sehr vage halte. Es gibt wohl einen Haftbefehl gegen Halid S. aber wie es zu diesem kam... haben die bereits Verhafteten seinen Namen genannt oder ist es ein Haftbefehl auf Verdacht, weil er der Gruppe zugerechnet wird? Wenn er tatsächlich dabei war und kurz nach Verbüßung seiner Haftstrafe schon wieder und in dieser Form gewalttätig geworden wäre, müsste er eigentlich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Ein Mensch ist wegen ihm schon tot und wenn er daraus keine Lehren gezogen hat (wie sah es denn mit Therapie in Haft aus?), dann kann man ihn eigentlich nicht mehr auf die Gesellschaft los lassen.

    Wolfgang Leonhard

    Halid S. hat seine verdiente Strafe vollständig abgesessen. Sollte er nun an diesem Verbrechen beteiligt gewesen sein, wird er einige weitere Jahre im Gefängnis verbringen. Er ist nun volljährig und seine Vorgeschichte lässt wenig Spielraum. Eine Abschiebung ist mit dem Rechtstaat aber nicht vereinbar. Wer das fordert, steht nicht auf dem Boden unserer Verfassung.

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    Thomas Thürer

    Sehr geehrter Herr Leonhard, dass müssen Sie jetzt aber mal sehr konkret ausführen. Wieso ist man nicht mehr auf dem Boden der Verfassung, wenn man die Abschiebung dieser Gewalttäter, meist ohne Aufenthaltserlaubnis, fordert?

    Maja Steiner

    Halid S. ist in Augsburg geboren und deutscher Staatsangehöriger.

    Wolfgang Leonhard

    Danke, Maja S. für die Antwort, aber ich fürchte, das interessiert manche nicht mehr.

    Wolfgang Steger

    Ach Herr Thürer, wie immer keine Ahnung haben, aber rechte Parolen von sich geben.

    Inge Brenner

    Karl Brenner Schön, Frau Steiner. Es amüsiert mich fast, wie Sie mit wenigen Worten Herrn Thürer etwas erklärt haben.

    Friedrich Eckert

    "Halid S. ist in Augsburg geboren und deutscher Staatsangehöriger." Ich zitiere: "Der Fall machte damals in ganz Deutschland Schlagzeilen, unter anderem berichtete der „Spiegel“ und auch WELT über den Prozess gegen Halid S., der neben der deutschen auch die türkische und libanesische Staatsbürgerschaft besitzen soll." https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article255819988/Homophober-Angriff-in-Augsburg-Drei-Verdaechtige-in-U-Haft.html "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16 (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." Ein Entzug der Staatsbürgerschaft und eine Abschiebung wären jederzeit möglich. Aber anscheinend gibt es Menschen, die eine unkritische Haltung gegenüber bestimmten Gruppen Menschen haben, die problematische Verhaltensweisen zeigen.

    Inge Brenner

    Karl Brenner Sie interpretieren diesen Passus falsch. Ohne ein neues Gesetz, das diesen Passus konkretisiert, ist dies nur möglich, wenn er sich z.B. an terroristischen oder kriegerischen Handlungen im Ausland beteiligt. Für weitere Straftaten wie Totschlag oder Körperverletzung ist eine solche Bestrafung nicht vorgesehen. Es geht hier nicht um unkritische Haltung sondern um juristische Fakten.

    Andreas Wutz

    Scheißegal, ob die Mitrigationshintregrung haben oder nicht ... wer jemanden gegen den Kopf tritt, gehört lange in den Knast.

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