Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Schuss am FCA-Stadion: Polizist rechtskräftig verurteilt

Augsburg

Schuss am FCA-Stadion: Urteil gegen Polizisten ist rechtskräftig

    • |
    • |
    Der Polizist Maximilian K. ist kürzlich vor dem Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Grund war der Schuss, den er im August 2023 am Stadion des FC Augsburg aus seiner Dienstwaffe abgegeben hatte.
    Der Polizist Maximilian K. ist kürzlich vor dem Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Grund war der Schuss, den er im August 2023 am Stadion des FC Augsburg aus seiner Dienstwaffe abgegeben hatte. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Ende August wurde Maximilian K. vom Landgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt – nun ist klar: Der Polizist, der im vergangenen Jahr am Stadion des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben hatte, hat keine Revision eingelegt. Dies bestätigt ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion. Damit ist das Urteil gegen den 28-jährigen Polizeibeamten rechtskräftig. Was weitreichende persönliche Konsequenzen bedeutet.

    Schuss aus Dienstwaffe am FCA-Stadion: Urteil gegen Polizisten Maximilian K. ist rechtskräftig

    Wie es genau dazu kam, dass K. an jenem 19. August 2023 einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgab, konnte auch der Prozess letztlich nicht klären. Maximilian K. war damals Mitglied des Unterstützungskommandos (USK) der Bereitschaftspolizei, das sich während des Heimspiels des FC Augsburg gegen Borussia Mönchengladbach (4:4) in Rufbereitschaft auf dem Stadiongelände aufhielt. Es war ein heißer Samstagnachmittag, mehrere Polizeibeamte begannen eine Wasserschlacht. Irgendwann stand K. an einem Dienstfahrzeug, in dem vier Polizeikollegen saßen. Nachdem sich die Tür des Busses geöffnet hatte, machte er einen Schritt zurück, zog die Dienstwaffe und gab einen Schuss ab. Das Projektil verfehlte den Kopf eines Kollegen nur um Zentimeter, vier Beamte erlitten Knalltraumata.

    Maximilian K. versuchte zunächst, die Schussabgabe mit einem „unkontrollierten Reflex“ zu begründen, er habe zuvor im Kopf den Begriff „Beschuss“ wahrgenommen. Diese Darstellung konnte im Verlauf des Prozesses aber weitgehend entkräftet werden. Allerdings ließen sich auch andere Thesen – etwa, dass einer der Beamten im Bus eine scharfe Waffe gezogen hatte und somit K. zum Schuss veranlasste – nicht erhärten. Der Fall blieb ein Rätsel, Richter Christoph Kern sprach von „eklatantem Fehlverhalten eines Einzelnen, verbunden mit dem Versagen einer kleinen USK-Gruppe“.

    USK-Polizeibeamter von Landgericht Augsburg zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Juristisch ist der Fall, zu dem sich der Anwalt von Maximilian K. auf Anfrage nicht mehr äußern wollte, nun abgeschlossen. Dass es bei der Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten bleibt, bedeutet für den 28-Jährigen einen massiven persönlichen Einschnitt. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedeutet die Entlassung auf dem Beamtenverhältnis – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Maximilian K. kann nun also nicht mehr als Polizist arbeiten. Nach dem Abitur war K. zunächst zur Bundeswehr gegangen, abseits seiner polizeilichen Karriere hat er keine Ausbildung.

    Parallel zur strafrechtlichen Aufarbeitung lief innerhalb der Bereitschaftspolizei ein Disziplinarverfahren gegen den 28-Jährigen – es ist nun hinfällig, wie die Bereitschaftspolizei auf Anfrage bestätigt. Anders ist dies bei mehreren seiner Kollegen. „Hinsichtlich des gegenseitigen Bespritzens mit Wasser wurden gegen die weiteren beteiligten Beamten insgesamt fünf Disziplinarverfahren eingeleitet“, teilt eine Polizeisprecherin mit. Die Verfahren liefen derzeit noch und seien bereits vor dem Urteil eingeleitet worden.

    Bereitschaftspolizei: Gegen andere Polizisten laufen noch Disziplinarverfahren

    Zu Konsequenzen, die aus dem Vorfall gezogen wurden, teilt die Sprecherin mit, im Prozess sei festgestellt worden, dass keine Defizite in der Polizei-Ausbildung bestünden. Es habe „Fehlverhalten Einzelner“ vorgelegen. Gleichwohl unterliege die Aus- und Fortbildung der Polizei und somit auch die des USK einem „ständigen Evaluations- und Anpassungsprozess. Erkenntnisse aus diesem Vorfall fließen dabei selbstverständlich mit ein.“

    Diskutieren Sie mit
    6 Kommentare
    Michael Weichenberger

    Zitat: "Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedeutet den Verlust der Beamtenrechte – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Maximilian K. kann nun also de facto nicht mehr als Polizist arbeiten. Er steht damit vor den Trümmern seiner beruflichen Existenz. Nach dem Abitur war K. zunächst zur Bundeswehr gegangen, abseits seiner polizeilichen Karriere hat er keine Ausbildung." Was wahrscheinlich auch besser so ist, dass jemand der sich nicht unter Kontrolle hat, auch nicht mehr mit Waffen hantieren darf! Man sollte Ihm einen Besen geben, damit kann er auch Dienst an der Gesellschaft leisten, sowie für Ordnung und Sauberkeit sorgen.

    |
    Jochen Hoeflein

    Ihren bissigen Kommentar können Sie sich sparen- von wegen mit dem Besen die Strasse kehren. Est gibt sicherlich noch Dienste/Firmen aussserhalb DEU , die ihn wegen der Vorstrafe nicht ablehnen. Ich würde an seiner Stelle für DEU und in DEU keinen Finger mehr krumm machen.

    Herbert Langenmair

    Es gibt doch wohl weit schlimmere Schicksale als dieses, die dazu noch oft unverschuldet sind. Der Mann ist erst 28 hat Abitur da kann man doch wohl noch was daraus machen.

    Rainer Kraus

    Der Schuss ging nach hinten los und es wurde ein Deal daraus. Vielleicht kann der Verurteilte als Bodyguard bei den Politikern arbeiten?

    Martin Dünzl

    Da wird in Augsburg jemand, der lediglich Wände mit der "Augsburg-Blume" verziert zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt und so ein Ballermann nur zu 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung...und seine Kolleg:innen leiden vor Gericht mal wieder an einer Teil-Amnesie - dem Krähenprinzip folgend!

    Nikolaus Kogelmann

    Sehr dubios dieser Fall. Allein schon, dass die Polizisten sich hier sich die Zeit Vertrieben haben mit Kinderspielen ist schon nicht tragbar. Das sind alles Ausgebildete Profis und können sich an nichts mehr erinnern?

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden