Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Räumungsklagen in Augsburg: Wie Vermieter gegen Mietschäden kämpfen

Augsburg

Wenn dem Vermieter nur noch die Räumungsklage bleibt

    • |
    • |
    Inzwischen hat er seine Altstadtwohnung weitgehend wieder hergerichtet. Doch bis dahin musste Klaus Dietmayer als Vermieter etlichen Ärger einstecken – und viel Geld aufbringen.
    Inzwischen hat er seine Altstadtwohnung weitgehend wieder hergerichtet. Doch bis dahin musste Klaus Dietmayer als Vermieter etlichen Ärger einstecken – und viel Geld aufbringen. Foto: Peter Fastl
    Diskutieren Sie mit
    7 Kommentare
    Gerold Rainer

    Einige Mieter sind nicht mittellos, weil sie kein Einkommen haben, sondern weil sie nie gelernt haben, zu wirtschaften. Die Versuchung, das Wohngeld nicht an den Vermieter weiterzugeben, sondern selbst zu verprassen, ist groß. Nicht nur der Vermieter sondern auch der Steuerzahler wird betrogen. Grundsätzlich sollte die Stadt Augsburg das Wohngeld an den Vermieter auszahlen, das gäbe es auch keine Diskriminierung der sozialen Unterschicht auf dem Wohnungsmarkt. Dem Vermieter im genannten Beispiel würde ich raten, seine riesige Wohung in wenn möglich, in zwei Einheiten zu halbieren.

    |
    Thomas Keller

    Eigentlich richtet man einen Dauerauftrag über die Miete ein. Das wird in einigen Mietverträgen so gefordert. Wohngeld ist eine Beihilfe wenn die Miete die Hälfte des Einkommens übersteigt, ein zweistelliger Eurobetrag übrigens. In anderen Ländern wird wöchentlich die Miete entrichtet, dann kann das Geld nicht verprasst werden bzw. ist es leichter einen kleineren Betrag aufzuheben als dann teilweise den halben Verdienst. Man muss Vermieter auch verstehen wenn Gehaltsnachweise etc verlangt werden.

    Peter Zimmermann

    Die Direktzahlungen gab es früher mal um den Vermieter abzusichern, nur gibt es heute beim Bürgergeld nur Pauschalen die nicht immer ausreichen. Die Mieter müssen dann selber drauflegen dann steht der Vermieter wieder vor dem selben Problem. Bei dem Artikel drängt sich mir eher ein psychisches Problem der Mieterin auf.

    Peter Pfleiderer

    "...würde ich raten, seine riesige Wohung in wenn möglich, in zwei Einheiten zu halbieren." - das gibt dann viel Freude mit der " Satzung der Stadt Augsburg über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge, Abstellplätzen für Fahrräder und fahrradbasierte Fahrzeuge" - in der Altstadt Stellplätze für KFZ und Lastenrad? Die Bürokratie hat sich für letztere ja extra einen neuen Namen ausgedacht, weil sonst ein Prozess um Art und Umfang der Fähigkeiten für Lasten unvermeidbar gewesen wäre. - P.S. Einzelvermietungen von Wohnungen in Deutschland konsequent deinvestieren - das Klumpenrisiko ist durch politische Eingriffe unverhältnismäßig groß.

    Wolfgang Leonhard

    Für mich ist es immer wieder erstaunlich, welches dringende Bedürfnis manche Menschen haben, ihre privaten Befindlichkeiten in die Öffentlichkeit zu tragen. Gleichzeitig dient solch ein Artikel als sozialer Pranger, denn es dürfte nicht wenige Leser geben, denen dieses rote "Sofa" und die privaten Hintergründe wohlbekannt sind: Datenschutzrechtlich und presserechtlich überaus fragwürdig.

    |
    Peter Pfleiderer

    "Datenschutzrechtlich und presserechtlich überaus fragwürdig." - unsinniger Angriff gegen die Pressefreiheit, das Sofa kann ja nur dann bekannt sein, wenn der Mieter vorher breiten öffentlichen Einblick in seine private Wohnung gewährt hatte. Oder lag ggf. eine unzulässige gewerbliche Nutzung der Wohnung vor? Ich kenne das jedenfalls Sofa nicht...

    Wolfgang Leonhard

    Herr Pfleiderer, Herr Dietmayer ist in Augsburg keineswegs ein Unbekannter, auch seinen jahrzehntelangen Wohnsitz in der Altstadt dürften viele kennen und es werden in diesem Artikel sehr viele persönlichen Informationen über seine Mieterin preisgegeben. Ich halte es aus rechtlichen Gründen für sehr bedenklich, diese Frau derart an den öffentlichen Pranger zu stellen - auch, da niemand weiß, was die Gründe für ihr Verhalten waren. Ein Mietausfallschaden ist zudem gar nicht entstanden und die Beschädigungen dürften mit der Kaution zumindest teilweise abgedeckt sein. Ich kann über diesen Artikel wirklich nur den Kopf schütteln.

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden