Noch immer sind Kneipen, Restaurants und Cafés geschlossen. Als sie im Vorjahr mit Hygieneauflagen geöffnet hatten, kam es mitunter zu Verstößen, die inzwischen verstärkt Gerichte beschäftigen, da Gastronomen Bußgeldbescheide der Kommunen anfechten. Die wirtschaftlich ums Überleben kämpfenden Betriebe trifft es hart, wenn sie beispielsweise 5000 Euro zahlen sollen, weil in ihrem Lokal gegen das Tragen von Gesichtsmasken verstoßen wurde. Das ist laut bayerischem Bußgeldkatalog der Regelsatz. Doch keine Regel ohne Ausnahme. So hat sich jetzt für zwei Gastbetriebe der Gang zum Gericht gelohnt.
Prozesse in Augsburg