Prozess

Zähne im Kies: Schlägerei auf dem Plärrer endet blutig und vor Gericht

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    Auf dem Osterplärrer 2018 kam es eines Abends zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Der Streit endete in einer blutigen Schlägerei samt größerem Polizeieinsatz.
    Auf dem Osterplärrer 2018 kam es eines Abends zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Der Streit endete in einer blutigen Schlägerei samt größerem Polizeieinsatz. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol)

    Und plötzlich liegt einer am Boden, rührt sich nicht mehr, seine vier Schneidezähne liegen im Kies. Mehrere junge Männer geraten auf dem Augsburger Osterplärrer aneinander, erst fliegen Worte, dann Fäuste. Es gibt einen Schwerverletzten. Nun muss sich das Augsburger Amtsgericht mit den Vorkommnissen vom Frühjahr 2018 befassen.

    Die Vorkommnisse bei einer Schlägerei rückhaltlos aufzuklären, ist für die Justiz oft nicht ganz einfach. Meist ist Alkohol im Spiel, laute Musik, mehrere Personen, hitzige Stimmung, Aggressionen – und jeder Beteiligte oder Beobachter hat eigene Wahrnehmungen, die gerne von denen anderer abweichen.

    Der Vorfall ereignete sich am Mittwochabend, 11. April 2018, nach 22 Uhr. Die Stimmung war gut im Bierzelt auf dem Augsburger Osterplärrer. Unter den Gästen war eine Gruppe junger Soldaten, die alle miteinander den Lkw-Führerschein in Kleinaitingen gemacht hatten. Nun sollte gefeiert werden, sieben Mann fuhren vom Lechfeld auf das Volksfest.

    Prozess: Details zur Schlägerei auf dem Augsburger Plärrer

    Für einen endete der Tag im Krankenhaus. Ebenfalls an diesem Abend miteinander auf dem Plärrer: ein 25-Jähriger aus Stadtbergen, sein 23-jähriger Bekannter aus Augsburg sowie ein weiterer Begleiter und eine Freundin. Gegen 22.15 Uhr begann, was mit einem größeren Polizeieinsatz und einer Fahrt in die Klinik endete.

    Fügt man die Aussagen aller Beteiligten vom ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht zusammen, so kam es auf dem Weg vom und zum Raucherbereich am Ausgang des Festzeltes zur Begegnung der Mitglieder beider Gruppen. Jemand stellte sich dem 25-Jährigen aus Stadtbergen in den Weg, Worte wurden gewechselt, es wurde geschubst.

    Der 25-Jährige, der sagt, er verstehe bis heute nicht, wieso er auf der Anklagebank sitze, fiel wohl über eine Bierzeltbank zu Boden. Sein 23-jähriger Bekannter, nach eigenem Dafürhalten ebenso deplatziert auf der Anklagebank, griff ein. Laut eigenem Bekunden habe er einen der anderen in den Schwitzkasten genommen, um die Sache zu „entspannen“ und Streit zu schlichten. Der 25-Jährige, so sagt es die Anklageschrift, schlug indes einem gleichaltrigen Soldaten aus Gelsenkirchen gegen den Kehlkopf. Der Angeklagte bestritt nicht, mit gesenktem Kopf „aus Notwehr“ um sich geschlagen zu haben, weil Fäuste auf ihn herabgeprasselt seien. Ob überhaupt und was er getroffen habe, wisse er nicht. Er habe jedenfalls niemanden absichtlich gegen den Hals geschlagen. Der am Hals Getroffene jedenfalls wurde bewusstlos, stürzte zu Boden. Möglicherweise, so schildert es der Betroffene als Zeuge selbst, sei er mit dem Kiefer auf den Boden geprallt und habe sich selbst dabei die Zähne „ausgebissen“. Er könne sich nicht näher an die Vorkommnisse vor über zwei Jahren erinnern.

    Ein Zeuge schildert vor Gericht die Vorkommnisse auf dem Plärrer

    Ein Zeuge aus der Gruppe der Soldaten formuliert es so: Zwei „Teams“ seien aneinandergeraten. Einer Phase der Ansprache sei die Phase der Beleidigungen gefolgt, dann jene der Schläge. Immer wieder versuchen Richterin Kerstin Meurer, Staatsanwältin Jennifer Kruse und die Rechtsanwälte Alexandra Gutmeyr und Marco Müller, klare Abläufe, Handlungen, Zuordnungen festzumachen. Gab es eine Vorgeschichte? Wie war das mit der Bitte eines der Soldaten an den Angeklagten nach einer Zigarette? Ging es um Frauen? War Rassismus im Spiel zulasten des dunkelhäutigen 25-jährigen Angeklagten? Gab es Beleidigungen in russischer Sprache, die von einzelnen Mitgliedern beider Gruppen gesprochen wird? Einer der Beteiligten bestätigt etwas, was der Nächste überhaupt nicht mitbekommen haben will. Der Dritte hat etwas nicht gesehen, was der Vierte beschreibt, als sei es gestern gewesen.

    Eine gewisse Hoffnung setzt das Gericht nun auf die Vernehmung eines weiteren beteiligten Soldaten. Der Mann hatte zum ersten Verhandlungstermin nicht als Zeuge geladen werden können. Das Verfahren wurde bis Anfang Juli unterbrochen.

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