Ein 40 Jahre alter Familienvater muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Er soll versucht haben, eine Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro sowie Baukindergeld in Höhe von 9000 zu erlangen, obwohl er für die staatliche Förderung nicht berechtigt war. Hat er den ihm vorgeworfenen Betrug quasi "unabsichtlich" begangen oder doch nicht? Um diese Frage ging es in dem Verfahren.
Augsburg